Abgasbetrug bei Euro-6

DUH-Antrag auf 110 Millionen Euro Geldbuße gegen Porsche bei Staatsanwaltschaft

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DUH hat am 7. August 2017 beim Kraftfahrt-Bundesamt die Festsetzung eines Bußgelds wegen Abgasbetrugs bei 22.000 Porsche Cayenne TDI durch die Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen gestellt – KBA leitet das Verfahren an Stuttgarter Staatsanwaltschaft weiter – Hintergrund ist das laufende Verfahren gegen Porsche wegen Betrugs – DUH begrüßt die Entscheidung aufgrund höherer Vertrauenswürdigkeit der Staatsanwaltschaft im Vergleich zu industrienahem Amt – Geldbußen sollen Sofortmaßnahmen für saubere Luft in unseren Städten zugutekommen.

110 Millionen Euro Geldbuße für Porsche?

Die Entscheidung, ob gegen den Autobauer Porsche Bußgelder in Höhe von insgesamt 110 Millionen Euro zu verhängen sind, liegt nun bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Der von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gestellte Antrag ist durch das KBA an die Staatsanwaltschaft Stuttgart abgegeben worden. Dies erfolge, so die Begründung des KBA, weil "Manipulationen der Abgasnachbehandlung bereits Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen (...) unter anderem wegen des Anfangsverdachts des Betrugs" sind.

Für die DUH begrüßt Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch diesen Schritt: "In die Stuttgarter Staatsanwaltschaft haben wir größeres Vertrauen als in eine Behörde, deren Präsident Schreiben 'mit industriefreundlichen Grüßen' unterzeichnet. Die Dobrindt-Behörde hat bisher im gesamten Dieselskandal keine Bußgelder wegen zweifelsfrei bewiesener betrügerischer Abgasmanipulation verhängt."

Zuvor hatte der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, in einem Beitrag für den Kölner Stadtanzeiger die Forderung der DUH bestätigt und die Pflicht der Bundesregierung zur Verhängung von Bußgeldern gegen die Hersteller VW und Porsche hervorgehoben. In einem Interview betonte er, der Verzicht auf Bußgelder sei in diesen Fällen "zweifellos rechtswidrig". Ähnlich sieht es auch die Europäische Kommission, die aufgrund des Verzichts auf Sanktionen gegen illegal agierende Hersteller gegen die Bundesregierung ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat. Die Kommission moniert, dass trotz EU-Vorgaben und trotz verbotener Abschaltprogramme bei Volkswagen die nationalen Bestimmungen über Sanktionen nicht angewendet worden seien.

Keine deutsche Vollstreckung einer österreichischen Geldbuße

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Hintergrund: Abschalteinrichtungen bei Porsche Cayenne nach Euro-6-Norm

Nach Mitteilung des Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt wurde für den Porsche Cayenne mit 3-Liter-TDI-Motor (Euro 6) ein Rückruf und ein Zulassungsverbot angeordnet. Zuvor hatten weitere Abgasuntersuchungen des KBA ergeben, dass dieses Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Mit dieser Festlegung steht fest, dass die betroffenen Fahrzeuge nicht in Übereinstimmung mit der Bescheinigung ausgeliefert worden sind.

Paragraph 37 Absatz 1 EG-FGV bewehrt Zuwiderhandlungen gegen Paragraph 27 Absatz 1 Satz 1 EG-FGV, wonach neue Fahrzeuge nur veräußert oder in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Die Übereinstimmungsbescheinigung ist eine technische Information des Herstellers. Solche technischen Informationen wiederum sind in Paragraph 28 Absatz 1 EG-FGV geregelt. Danach dürfen diese nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.

Beim Feilbieten von Fahrzeugen, die nicht mit der Typgenehmigung übereinstimmen, sind somit die Voraussetzungen des Bußgeldtatbestands erfüllt. Als Rechtsfolge sieht das Gesetz für das Feilbieten derartiger Fahrzeuge eine Sanktion von 5.000,00 Euro pro Fahrzeug vor (Paragraph 23 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz in Verbindung mit Paragraph 37 Absatz 2 EG-FGV).

Bei 22.000 betroffenen Fahrzeugen ergibt dies eine Bußgeldhöhe von 110 Millionen Euro, die als Bußgeld gegenüber der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG zu verhängen ist. Die DUH ging nach rechtlicher Bewertung davon aus, dass wegen einer Ende 2016 vorgenommenen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes das KBA für das Verfahren zuständig ist; vorsorglich wurde der Antrag durch die DUH auch bei der für Porsche zuständigen Landesbehörde in Baden-Württemberg gestellt.

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