DUH erstreitet Recht auf Akteneinsicht

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Anspruch auf Akteneinsicht zur Novellierung der Energiekennzeichnungs-Verordnung für Pkw. Das hat der Europäische Gerichtshof (Az. C-515/11) jetzt entschieden. Damit kann die DUH Einsicht in die Akten des Bundeswirtschaftsministeriums verlangen und erfahren, wie es 2010 zu der Einstufung von Pkw in bestimmte Effizienzklassen gekommen ist.

Diese Akteneinsicht hatten die zuständigen Wirtschaftsminister Brüderle, und später Rösler unter Berufung auf das deutsche Umweltinformationsgesetz verweigert. Der Europäische Gerichtshof stellte in seiner Entscheidung fest, die deutsche Ausnahmevorschrift verstoße gegen das Unionsrecht. Einsicht in Akten könne nur zum Schutz des Parlamentsgeheimnisses, nicht aber bei Rechtsverordnungen verweigert werden. Die DUH hatte gemutmaßt, die deutsche Autoindustrie habe zum Vorteil ihrer schweren und relativ verbrauchsintensiven Fahrzeuge Einfluss auf die Umweltpolitik der Regierung genommen. Nun setzt die Umweltorganisation auf eine schnelle Einsicht in die Akten. Zudem fordert die DUH, das Umweltinformationsgesetz zu novellieren.

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