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Urteilsspruch
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist in erster Instanz mit ihrer Klage gegen die Stadt Düsseldorf gescheitert, meldet „Handlesblatt online“. Der Verein wollte die Stilllegung aller in Düsseldorf vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel erzwingen. Doch das Düsseldorfer Verwaltungsgericht stufte die Klage am Mittwoch als unzulässig und unbegründet ein (Az.: 6 K 12341/17). Gegen das Urteil ließen die Richter Berufung zu.
Das Verfahren in Düsseldorf war das erste in einer Reihe von Klagen der Umwelthilfe gegen folgende weitere acht Städte: Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden. Die Umweltaktivisten hatten die Kfz-Zulassungsstellen aufgefordert, den Autos mit der betroffenen Software den Betrieb auf öffentlichen Straßen zu verbieten. Die Betriebserlaubnis für Autos mit dem VW-Motor des Typs EA 189 EU5 sei durch die Manipulationen erloschen. Nach Darstellung der DUH stoßen die Fahrzeuge auch nach einem vom Kraftfahrt-Bundesamt verordneten Software-Update zu viele Schadstoffe aus.
geschrieben von AMP.net/Sm veröffentlicht am 02.02.2018 aktualisiert am 02.02.2018
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