Urteilsspruch

DUH scheitert vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf

Bundesgerichtshof: Neues Auto bleibt bei Nachbesserung neu Bilder

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist in erster Instanz mit ihrer Klage gegen die Stadt Düsseldorf gescheitert, meldet „Handlesblatt online“. Der Verein wollte die Stilllegung aller in Düsseldorf vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel erzwingen. Doch das Düsseldorfer Verwaltungsgericht stufte die Klage am Mittwoch als unzulässig und unbegründet ein (Az.: 6 K 12341/17). Gegen das Urteil ließen die Richter Berufung zu.

Die DUH hat angekündigt, gegen das Urteil vorzugehen

Das Verfahren in Düsseldorf war das erste in einer Reihe von Klagen der Umwelthilfe gegen folgende weitere acht Städte: Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden. Die Umweltaktivisten hatten die Kfz-Zulassungsstellen aufgefordert, den Autos mit der betroffenen Software den Betrieb auf öffentlichen Straßen zu verbieten. Die Betriebserlaubnis für Autos mit dem VW-Motor des Typs EA 189 EU5 sei durch die Manipulationen erloschen. Nach Darstellung der DUH stoßen die Fahrzeuge auch nach einem vom Kraftfahrt-Bundesamt verordneten Software-Update zu viele Schadstoffe aus.

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