Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Durchschlängeln
Mehr als die Hälfte aller Motorradfahrer tut es – aber trotzdem ist es verboten: Durchschlängeln im Stau oder vor der roten Ampel kann mit Bußgeld oder sogar mit Flensburg-Punkten bestraft werden. Dabei ist die Rechtslage alles andere als eindeutig.
Die Ausgangslage klingt für einen juristischen Laien recht kompliziert: In der Straßenverkehrsordnung ist zwar nicht ausdrücklich festgehalten, dass es sich beim Durchschlängeln um einen unzulässigen Überholvorgang handelt. Trotzdem ist dieses weit verbreitete Verhalten von Zweiradfahrern nicht erlaubt: „Das hängt vor allem mit dem Verbot zusammen, rechts zu überholen“, sagt Jörg Elsner von der Deutschen Anwaltauskunft.
Klar ist: Auf Autobahnen darf nicht rechts überholt werden. Deshalb dürfen auch die Durchmogler eigentlich nur auf der linken Spur fahren. Funktioniert aber nicht, weil „beim Überholen der Abstand zum Nebenfahrzeug bei mehrspurigen Fahrbahnen einen Meter betragen muss“, so der Jurist. Das bedeutet: Das Linksüberholen im Stau ist für Motorradfahrer schlicht nicht möglich. Gleiches gilt auch an roten Ampeln.
Eine Ausnahmevorschrift gibt es in der Straßenverkehrsordnung nur für Fahrrad- und Mofafahrer: Sie dürfen rechts überholen, „wenn ausreichend Raum vorhanden ist und mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt wird“. Biker, die gegen das Überholverbot verstoßen, riskieren etwa beim „Überholen bei unklarer Verkehrslage“ ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg.
geschrieben von MID veröffentlicht am 23.03.2015 aktualisiert am 23.03.2015
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Impressum