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Promillegrenze
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) will bei Radfahrern eine Promillegrenze von 1,1 einführen. Diese Forderung wird der DVR beim kommenden 53. Verkehrsgerichtstages in Goslar (28. bis 30. Januar 2015) stellen. Laut DVR treten ab einem Wert von mehr als 1,0 Promille grundsätzlich Ausfallerscheinungen auf. Die derzeitige Rechtslage lasse es aber zu, dass Fahrradfahrer bis zu einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,5 Promille (zuzüglich 0,1 Promille Sicherheitszuschlag) Alkohol trinken und trotzdem Fahrrad fahren dürfen, es sei denn, es sind deutliche Anzeichen für die Fahrunsicherheit beweisbar.
Neueste Ergebnisse einer Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) und des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Düsseldorf zeigen, dass ab mehr als 0,8 Promille die „groben“ Fahrfehler zunehmen. Deswegen will der DVR zum Schutz der Verkehrsteilnehmer– analog der 0,5-Promillegrenze des Paragrafen 24 a Straßenverkehrsgesetz (StVG) bei Kraftfahrzeugführern – einen Verkehrsordnungswidrigkeiten-Tatbestand für Fahrradfahrer einzuführen. „Damit würde ein deutliches Signal für die Verkehrssicherheit gesetzt. Mehr als 84 Prozent der alkoholisiert an Verkehrsunfällen mit Personenschaden beteiligten Radfahrer weisen BAK-Werte von 1,1 bis 3,0 Promille und mehr auf. Bei fast jedem vierten Alkoholunfall war ein Fahrradfahrer der Hauptverursacher“, erläutert DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf.
geschrieben von AMP.net/Sm veröffentlicht am 26.01.2015 aktualisiert am 26.01.2015
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