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Ist nach einem Verkehrsunfall Erste Hilfe zu leisten, befürchten viele Verkehrsteilnehmer, dazu nicht oder nicht mehr in der Lage zu sein oder auch für falsches Verhalten belangt zu werden. Doch juristisch kann man bei der Ersten Hilfe nichts falsch machen.
Falls einem dabei doch ein Fehler unterlaufen sollte, so ist dies nicht strafbar, weil nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt wurde, erklärt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Allerdings ist es strafbar nicht zu helfen. Wegen unterlassener Hilfeleistung kann man mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe belangt werden.
Wer sich nicht mehr sicher ist, ob er die stabile Seitenlage oder lebensrettende Herzdruckmassage noch beherrscht, der sollte sein Können und Wissen in einem Erste-Hilfe-Kurs aufmöbeln. Neben umfangreichen Lehrgängen bieten die großen Hilfsorganisationen auch 90-minütige Wiederauffrischungskurse an.
Besonders wichtig ist neben Absicherung der Unfallstelle und der Erstversorgung der Verletzten der Notruf, damit die professionellen Retter schnellstmöglich helfen können. Auch wenn heute fast jeder ein Mobiltelefon dabei hat, sollten dafür nach Möglichkeit die Notrufsäulen auf der Autobahn oder Notruftelefone auf der Landstraße genutzt werden, da so der Unfallort automatisch und präzise lokalisiert wird.
Der Notruf sollte folgende Angaben enthalten: Wo ist der Unfall passiert? Wie viele Verletzte gibt es? Welche Verletzungen liegen vor? Wer meldet den Unfall? In jedem Fall sollte abgewartet werden, ob die Leitstelle Rückfragen hat. Benutzt man das Handy für den Notruf, wählt man die international gültige Notrufnummer 112.
Wenn es um die Rettung von Menschenleben geht, zählen keine Ausreden. Jeder sollte sich vor Augen führen, dass er selbst oder eine geliebte Person in die Lage geraten könne, nach einem Unfall dringend Hilfe zu brauchen, so der DVR.
geschrieben von auto.de/(auto-reporter.net/sr) veröffentlicht am 03.03.2010 aktualisiert am 03.03.2010
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