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Fahrräder mit elektrischer Unterstützung werden immer beliebter. Rechtlich sind dabei echte Fahrräder von den Pedelecs und E-Bikes zu unterscheiden, da sie zulassungs- oder führerscheinpflichtig sind. Dies erfolgt anhand der Antriebsart, der Leistung des Antriebs und der möglichen Geschwindigkeit.
Pedelecs leiten ihren Namen aus den englischen Begriffen „Pedal, Electric Cycle“ ab. Bei diesem Fortbewegungsmittel unterstützt ein elektrischer Hilfsmotor den Radler nur solange dieser auch tatsächlich in die Pedale tritt. Dieses Fahrrad darf nicht mehr als 250 Watt Leistung bereitstellen und nicht schneller als 25 km/h sein. In vielen Bundesländern ist für Pedelecs mindestens die Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich. Sie steht Fahrern ab 15 Jahren offen und umfasst eine theoretische und praktische Ausbildung sowie eine Theorie-Prüfung. Personen, die vor dem 01. April 1965 geboren wurden, benötigen aber lediglich einen Personalausweis. Die Mofa-Prüfbescheinigung ist in den Motorradführerscheinen A, A1 und A2 sowie im Pkw-Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3) enthalten.
Bei einem Unfall ist für Pedelecs nur dann keine eigene Haftpflichtversicherung notwendig, wenn sie laut dem ARAG-Experten in der Privathaftpflichtversicherung enthalten ist. Allerdings sind vor allem in alten Verträgen Elektroräder noch nicht ausdrücklich enthalten. Deshalb ist hier eine schriftliche Bestätigung vom Versicherer anzufordern, dass Pedelecs im Vertrag eingeschlossen sind.
Schnelle Pedelecs sind sogenannte „S-Pedelecs“. Sie unterstützen den Fahrer durch den bis zu 500 Watt starken Elektromotor bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Auch hier arbeitet der Motor nur, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Für den Betrieb ist bei S-Pedelecs ein Versicherungskennzeichen erforderlich. Im Straßenverkehr benötigt der Fahrer die Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder der Klasse M. Seit 19. Januar 2013 heißt diese Klasse AM und ist in den Motorradführerscheinen sowie im Pkw-Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3) enthalten. Die Klasse AM steht Personen ab 16 Jahren offen und schließt sowohl eine theoretische als auch praktische Prüfung ein.
Die S-Pedelecs sind rechtlich als Kleinkrafträder eingestuft und dürfen nicht auf dem innerstädtischen Radwegnetz fahren. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen S-Pedelecs nur Radwege benutzen, wenn diese durch das Zusatzschild „Mofas frei“ für den Kraftverkehr freigegeben sind.
Im Gegensatz zu Pedelecs und S-Pedelecs besitzen E-Bikes einen maximal 500 Watt starken Antrieb, der unabhängig vom Tritt in die Pedale funktioniert. Über einen Drehgriff oder Schalter am Lenker steuert der Fahrer die Motorleistung des bis zu 20 km/h schnellen E-Bikes. Höhere Geschwindigkeiten sind vom Tritt in die Pedale abhängig. E-Bikes gelten wie S-Pedelecs als Kleinkraftrad und benötigen ein Versicherungskennzeichen sowie eine Betriebserlaubnis. Das Führen des E-Bikes setzt mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung voraus.
geschrieben von auto.de/(map/mid) veröffentlicht am 24.05.2013 aktualisiert am 24.05.2013
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