E-Biker sollten Versicherungsschutz überprüfen

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Fahrräder mit Elektroantrieb haben Rückenwind. Die Verkaufszahlen der mittlerweile nicht nur bei der älteren Generation beliebten E-Bikes und Pedelecs steigen. Wer sich für ein Rad mit Tretunterstützung entscheidet, muss sich aber auch über den Fall der Fälle Gedanken machen. Was passiert bei einem Sturz oder bei einer Kollision mit einem Auto?

Die E-Bikes sind nicht ungefährlich – weder für die Radler selbst, noch für andere Verkehrsteilnehmer. Wegen der Unterstützung durch den elektronischen Antrieb wird die Geschwindigkeit oft unterschätzt. Die Zweiräder mit Strom sind deutlich schneller als gewöhnliche Drahtesel. Deshalb sollten E-Bike-Fahrer ihren Versicherungsschutz überprüfen, damit sie im Schadensfall die Kurve kriegen und keine böse Überraschung erleben.

Für den Einsatz eines schnellen E-Bikes ist nach Darstellung der Huk-Coburg ein Versicherungskennzeichen Pflicht. Bei einem Unfall kommt in dieser Fahrzeugkategorie die Kfz-Versicherung auf. Unfälle mit normalen Elektro-Fahrrädern, deren Tretunterstützung auf 25 Kilometer pro Stunde begrenzt ist, sind bei Versicherungen beitragsfrei in der Privat-Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen. Durch ein Zusatzmodul kann die Hausratversicherung für den Fall erweitert werden, dass das teure Pedelec gestohlen wird. Denn Hausratversicherer treten nur bei Einbruchdiebstahl ein, also wenn das E-Bike aus dem Keller oder der Garage geklaut wird.

Eigene Unfallfolgen eines Pedelec-Fahrers deckt, wie bei Fahrrädern ohne Elektro-Unterstützung auch, die gesetzliche Unfallversicherung laut Huk-Coburg nur dann ab, wenn sich das Opfer auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit befand. Wer hingegen keinen solchen „Wegeunfall“ erleidet, greift eine private Unfall- oder gegebenenfalls auch eine Berufsunfähigkeits-Versicherung.

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