Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Während das Europäische Parlament noch debattiert, haben die Schweizer vom Rest Europas weitgehend unbeachtet ein neues Regelwerk für die bei den Eidgenossen besonders beliebten E-Bikes geschaffen. Die wichtigste Änderung betrifft die Motoren, bei denen die Schweizer Politiker nun eine Verdoppelung der Leistung erlauben, also von 250 auf 500 Watt bei den „Leicht-Motorfahrrädern“. Diese E-Bikes dürfen in der Schweiz ohne Tretunterstützung bis zu 20 km/h und mit Tretunterstützung maximal 25 km/h erreichen.
Den Fahrern dieser Räder empfehlen die Schweizer Politiker das Tragen eines entsprechenden Helms. Zu einer Helmpflicht konnte sich der Berner Bundesrat nicht durchringen. Die Leicht-Motorfahrräder benötigen weder Zulassung, Versicherung noch ein Kennzeichen.
Die legale Leistung bei den übrigen Motorfahrrädern, die mit Tretunterstützung eine Höchstgeschwindigkeit von bis 45 km/h erreichen können, stieg von 500 auf maximal 1000 Watt. Bei diesen E-Bikes ist neben der Montage eines Rückspiegels das Tragen eines geprüften Fahrradhelms Pflicht.
Außerdem wird von 14- bis 16-Jährigen ein Führerschein für die langsameren E-Bikes verlangt. Bei den schnelleren Elektro-Rädern ist nun auch die Ankoppelung eines Kinderanhängers erlaubt. Allerdings benötigen diese Modelle ein eigenes Kennzeichen sowie eine Haftpflichtversicherung.
Für Unverständnis sorgt die Vorschrift, dass elektrisch unterstützte Tandems nur als Leicht-Motorfahrrad für den Behindertentransport genehmigt sind. Und auch die Vorschrift, dass die Laufräder einen Durchmesser von mindestens 50 cm (ungefähr 20 Zoll einschließlich Ballonreifen) besitzen müssen, erscheint vielen Experten wenig sinnvoll. Während die langsameren Versionen Radwege befahren müssen, sind diese Wege für die schnellen Räder nur gestattet, wenn der Motor abgestellt ist.
Im vergangenen Jahr war jedes siebte in der Schweiz verkaufte Rad mit einem Elektromotor ausgerüstet. Dier Gesetzgebung der Eidgenossen ist wesentlich liberaler als in Deutschland, und die Zulassung der 1000 Watt starken Antriebe ist in Europa einmalig. Allerdings sind in der Schweiz flache Strecken eher Mangelware, und die Anstiege verlangen nach deutlicher Unterstützung. Außerdem spielten in den vergangenen Jahren Unternehmen wie Swiss Flyer oder Speedped eine Pionierrolle bei der Entwicklung schneller E-Bikes.
Die neue Gesetzgebung, die zwischen dem 1. Mai und 1. Juli nach und nach in Kraft trat, kam auch für die Schweizer Unternehmen so überraschend, dass keine Zeit blieb, die neuen Möglichkeiten bei den aktuellen Modellen zu berücksichtigen. Vor allem der Wechsel zu 500-Watt-Motoren kam so unerwartet, dass die ersten Modelle frühestens im kommenden Jahr auf den Markt rollen werden.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 17.07.2012 aktualisiert am 17.07.2012
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.