Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Elektromobilität fährt in Deutschland vor allem auf zwei Rädern: Während kaum jemand zum teuren und mit Mobilitätsnachteilen behafteten E-Auto greift, schwingen sich die Deutschen immer häufiger in den Sattel eines E-Bikes.
So fanden im Jahr 2012 hierzulande rund 380 000 E-Bikes einen Käufer. Und es könnten noch viel mehr werden, denn: „E-Bikes sind eine prima Alternative zum Dienstwagen und das Dienstwagenprivileg gilt auch für E-Bikes“, sagt Horst Schuster vom E-Bike-Spezialisten A2B. Denn Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern gemäß jüngeren steuerlichen Bestimmungen auch Fahrräder oder E-Bikes für dienstliche und private Nutzung überlassen.
Allerdings muss der Arbeitnehmer dann den geldwerten Vorteil in Höhe von einem Prozent der Anschaffungskosten versteuern. Bei einem Kaufpreis von 3 000 Euro für das E-Bike kommen dann im Monat 30 Euro, die zu versteuern sind, zum Lohn dazu. Für diese Berechnung spielt die Länge des Arbeitswegs keine Rolle.
Eine weitere Möglichkeit ist das Nutzen eines vom Arbeitgeber geleasten E-Bikes, der die Leasingrate dann mit dem Arbeitnehmer abrechnet. Auf jeden Fall lohnt es sich, mit dem Arbeitgeber ein Gespräch hierüber zu führen. Und dieser könnte die Steuerregelung für eine Senkung seiner Kosten verwenden.
geschrieben von auto.de/(wp/mid) veröffentlicht am 04.06.2013 aktualisiert am 04.06.2013
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.