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Vorsicht beim Autokauf im Ausland: So mancher Urlauber entdeckt am Ferienort im Ausland ein automobiles Schnäppchen, das er als Mitbringsel mit nach Deutschland mitbringen will. Dabei ist zu beachten, dass für das Auto unabhängig vom Kaufpreis ein Einfuhrzoll fällig ist. Denn ein Pkw zählt laut einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Az. 11 K 2960/12) nicht als „Gepäck“, das bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei eingeführt werden kann.
Im verhandelten Fall hat ein deutscher Urlauber in der Schweiz einen Lancia zum Spottpreis von umgerechnet nur 260 Euro erworben. Die Einfuhr hat der Mann beim Zollamt zum freien Verkehr angemeldet. Er war der Meinung, hierfür keinen Einfuhrzoll zahlen zu müssen. Denn Reisemitbringsel dürfen bis zu einem Wert von 300 Euro auf dem Landweg steuerfrei von der Schweiz in die Bundesrepublik eingeführt werden, erklärt das Online-Reiseportal ferienretter.de.
Das gilt laut den Baden-Württemberger Richtern jedoch nur für Dinge, die im Reisegepäck mitgeführt werden können. Ein Auto aber fällt nicht unter diese Regelung. Daher ist der vom Schweizer Zoll erlassene Abgabenbescheid in Höhe von 77,94 Euro rechtmäßig.
geschrieben von auto.de/(ts/mid) veröffentlicht am 04.06.2014 aktualisiert am 04.06.2014
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