Eine „Gleichmäßigkeitsprüfung“ ist kein Autorennen und somit versichert

Wer mit seinem Auto an einem Rennen teilnimmt, verliert bei einem Unfall den Schutz der Kfz-Versicherung. Meist finden sich in den Verträgen sogenannte „Rennklauseln“. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass bei einem Autorennen die üblichen Verkehrsvorschriften nicht gelten und die Teilnehmer zu Höchstgeschwindigkeiten und damit einer riskanten Fahrweise verleitet werden, um zu gewinnen.

Das Landgericht München II entschied in einem Fall (AZ: 10 O 1955/11), dass die „Rennklausel“ bei einem „Gleichmäßigkeitswettbewerb“ nicht gilt. Bei einem solchen Wettbewerb geht es darum, immer wieder die [foto id=“415817″ size=“small“ position=“left“]gleichen Rundenzeiten zu fahren. Es kommt nicht darauf an, besonders schnell zu sein, auch wenn am Anfang beschleunigt und während des Wettbewerbs überholt wird. Kommt es bei einem solchen Wettbewerb zum Unfall bleiben Ansprüche gegenüber der KFZ-Versicherung gültig, so die DAV-Verkehrsrechtsanwälte.

In aller Regel hat ein Unfallopfer bei einem unverschuldeten Unfall umfangreiche Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung. Auch die Anwaltskosten werden im allgemeinen ersetzt.

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