Finanzielle Entlastung für den Kauf von E-Autos
Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, das neben dem Ausbau der Ladestationen im gesamten Bundesgebiet auch interessante Finanzierungsmöglichkeiten für Autofahrer vorsieht. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks setzt auf die finanzielle Entlastung der Neuwagenkäufer, um das hoch gesteckte Ziel von einer Million Elektrofahrzeugen bis 2020 trotz anfänglicher Schwierigkeiten noch erreichen zu können.
Im Rahmen des so genannten Umweltbonus sollen Autofahrer beim Kauf eines Neuwagens mit Elektromotor jetzt eine staatliche Prämie in Höhe von 4.000,00 Euro erhalten. Wer sich für ein Hybridfahrzeug entscheidet, kann eine Unterstützung von 3.000,00 Euro in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Kaufvertrag nicht vor dem 18. Mai 2016 geschlossen wurde. Die Prämie gilt bislang nur für Fahrzeuge, deren Listenpreis für die Grundausstattung nicht mehr als 60.000,00 Euro beträgt. Außerdem müssen Käufer sich für ein Modell von einem Hersteller entscheiden, der sich an der Umsetzung der Finanzierungsprämie beteiligt. Die Kosten für den Umweltbonus teilen sich Bund und Automobilindustrie nämlich zu gleichen Teilen. Rund 1,2 Milliarden Euro enthält der Topf, aus dem die Prämie gespeist werden soll. Ist das Budget aufgebraucht, erlischt die Finanzierungsportion, spätestens aber zum 30. Juni 2019. Beantragt wird die Prämie für den Kauf eines E-Autos beim zuständigen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Auf staatlicher Seite gibt es verschiedene Ansätze, wie das Geld für die Förderung der Elektromobilität generiert werden soll. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zieht beispielsweise auch eine Erhöhung der Dieselsteuer in Erwägung. „Derzeit zahlen Dieselfahrer insgesamt deutlich weniger Steuern als Benzinfahrer, auch wenn man die höhere Kfz-Steuer einrechnet. Da ist also noch Spielraum für eine kluge Gegenfinanzierung", kommentierte die Politikerin ihren Vorschlag gegenüber der Madsack-Mediengruppe. „Kaufanreize für Elektroautos sind notwendig, um die Kostenlücke gegenüber einem konventionellen Fahrzeug zu senken", ergänzte Hendricks den Standpunkt der Regierung.
Im letzten Schritt gehört natürlich auch die Wahl der richtigen Kfz-Versicherung zu einer sinnvollen Finanzierung für das E-Auto. Für Elektro- und Hybridautos gibt es neue Tarife, die die speziellen
Anforderungen dieses neuen Fahrzeugtyps und der darin verarbeiteten Technologie berücksichtigen. Von besonderem Interesse sind dabei besonders die folgenden Punkte:
- ein dezidierter Akkuschutz aufgrund des hohen Eigenwertes der Batterien;
- ein Überhitzungsschutz;
- eine Absicherung der Ladeeinrichtung und des Ladevorganges selbst;
- Die Versicherung von Brandschäden, die beim Aufladen oder im Fahrzeugbetrieb entstehen können;
- der explizite Einschluss von Strom als Gefahrenquelle;
- die Wahl der richtigen Abschlepp-Klausel im Vertrag.
Viele dieser Aspekte sind in den
Kfz-Versicherungen für herkömmliche Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor nicht vorgesehen. Umso wichtiger ist es für Halter von E-Autos, sich ausführlich zu informieren und die richtige Wahl in Sachen Kfz-Versicherung zu treffen.
Der grundsätzliche Weg ist also eingeschlagen, das Ziel heißt Elektromobilität. Es liegt nun in der Hand umweltbewusster Autofahrer, die Finanzierungsmöglichkeiten, die Staat und Automobilindustrie schaffen wollen, auszuschöpfen und auch auf dem Autosektor die Energiewende zu vollziehen.