Einheitliche Fahrgastrechte im Nahverkehr

Eine Vorreiterrolle für guten Service im Nahverkehr nimmt derzeit Nordrhein-Westfalen ein. Dort gelten seit Anfang 2010 einheitliche Regelungen bei Verspätungen im Nahverkehr.

Dank der sogenannten Mobilitätsgarantie können Nahverkehrsfahrgäste bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten auf einen Fernverkehrszug (IC/EC und ICE) oder ein Taxi umsteigen, vorausgesetzt, es gibt keine Fahralternative mit anderen Bussen oder Bahnen.

Die Preisdifferenz zur Nahverkehrsfahrkarte erhalten die Bahnfahrer ersetzt. Kosten für ein Taxi werden bis 20 Euro pro Person erstattet. Die Mobilitätsgarantie gilt jedoch nicht bei Verspätungen wegen Streiks, Unwetter, Naturgewalten oder Bombendrohungen.

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