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Die Festlegung auf einheitliche Kriterien für Winterreifen bereitet jetzt die Bundesregierung vor. Eine entsprechende Rechtsänderung ist nach Informationen des Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) in der Mache. Bisher ist die Reifenkennzeichnung mit „M+S“ oder „MS“ ausreichendes Kennzeichen für einen Winterreifen.
Diese Bezeichnung ist jedoch nicht geschützt und unterliegt keiner Eignungsprüfung. Das in manchen Fällen an der Reifenflanke sichtbare „Schneeflockensymbol“ darf dagegen nur an Reifen verwendet werden, die bestimmte Prüfkriterien erfüllt haben. Das Thema „Mindestprofiltiefe“ für Winterreifen wird dagegen erst nach Abschluss eines Forschungsprojektes erneut behandelt werden und kommt erst Ende 2014 wieder auf die Agenda. Nach Expertenmeinung können Winterreifen mit weniger als vier Millimetern Profiltiefe nicht ausreichend Wintersicherheit gewährleisten.
geschrieben von (mid) veröffentlicht am 28.01.2013 aktualisiert am 28.01.2013
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