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Ist der Radweg entlang einer Straße nicht von Eis und Schnee geräumt, dürfen Fahrradfahrer die Straße benutzen. Darauf macht jetzt Roland Huhn, Rechtsreferent des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), aufmerksam.
In jüngster Zeit hatten sich in vielen Städten die Streitfälle gehäuft, bei denen sich Autofahrer über die vermeintlich unrechtmäßige Nutzung der Fahrbahn durch Fahrradfahrer aufregten.
Der Bundesgerichtshof (BGH III ZR 60/94) hatte in dieser Sache bereits 1994 Klartext geredet. Die Richter befanden in einem Grundsatzurteil, dass Biker die allgemeine Fahrbahn nutzen dürfen, wenn die Fahrradwege durch die Witterung unpassierbar sind. Dies ist häufig der Fall, weil viele Kommunen in ihren Streu- und Räumplänen die Fahrradwege nicht eingeplant haben.
Wer als Fahrradfahrer im Winter etwas Besonderes für seinen Grip tun will, kann auf Spike-Reifen zurückgreifen. Für Fahrräder sind die mit Nägelchen gespickten Pneus im Gegensatz zu Autos erlaubt. Grund: Die damit ausgerüsteten Reifen beschädigen den Asphalt nicht, weil die Belastung gering ist. Sie sind etwas breiter und stabiler als Sommerreifen und nicht für Rennräder geeignet. Auf Tourenmodelle kann man sie hingegen gut montieren und natürlich auf Mountainbikes. Ein Reifenpaar kostet ab 40 Euro.
geschrieben von auto.de/(hw/mid) veröffentlicht am 18.01.2010 aktualisiert am 18.01.2010
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