Eiskalter Haftungsgrund- lassen sie es nicht krachen

Reifen dürfen nur beim so genannten „Snowtubing“ auf Rodelbahnen ins Rutschen kommen – nur da macht es auch Spaß! Im Straßenverkehr jedoch wird es nun ernst, so will es der Gesetzgeber. Sollte der Fahrer nicht der Witterung angepasste Reifen aufgezogen haben, drohen Bußgelder, bei Behinderung sogar Punkte in Flensburg. Doch so weit sollte man es gar nicht kommen lassen.
Sicherheits-Experten raten daher: Machen Sie ihr Fahrzeug winterfit!

Mindestens 4 mm Restprofil

Wer an Winterreifen spart, spart an seiner Sicherheit und am
falschen Ende. Denn ein Satz hochwertiger Winterpneus ist allemal
billiger als die Reparatur nach einem Ausrutscher – von einem
möglichen Personenschaden als Grund nicht angepasster Bereifung im
Winter ganz zu schweigen. Passende Winterpneus, sollten außerdem über ausreichend Profil verfügen. Für eine volle Funktionalität aller Winterreifeneigenschaften wird wenigstens 4 mm Restprofil – vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat – empfohlen. Tests beweisen: 4 mm und mehr bieten gute Haftung auf rutschigen Untergründen, Kurvenstabilität und kurze Bremswege.

Kein Platz in Keller oder Garage? Viele der Montagepartner bieten auch einen Einlagerungsservice für Sommerreifen und Kompletträder an. Auf Wunsch und gegen eine geringe Einlagerungsgebühr können diese direkt beim Reifenwechsel eingelagert werden.

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