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Eiszapfen sind begehrte Fotomotive für Winterfans. Doch die gefrorenen Wasserspitzen stellen auch eine Gefahr dar, nämlich dann, wenn sie bei Tauwetter oder starker Erschütterung brechen und zu Boden schießen. Durch ihre spitze Form und ihre beim Fall gewonnene Geschwindigkeit können Eiszapfen sowohl Fußgänger verletzen als auch parkende Autos beschädigen.
Werden die Fahrzeugscheiben eines Autos von einem herabfallenden Eiszapfen beschädigt, kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung für den Schaden auf. Trifft der Zapfen auf Blech, sind zumindest Besitzer einer Vollkaskoversicherung vor den finanziellen Folgen geschützt. Bei Dachlawinen oder herabfallenden Eiszapfen kann unter Umständen auch die Haftpflichtversicherung des jeweiligen Hausbesitzers in die Pflicht genommen werden. Allerdings nur dann, wenn der Hausbesitzer gegen die jeweiligen Vorschriften, wie zum Beispiel die Montage von Schneefanggittern, verstoßen hat. Generell müssen auch die Autofahrer mitdenken und den Parkplatz für ihren Pkw mit Sorgfalt auswählen.
Auch für Fußgänger sind die schönen Zapfen eine echte Gefahr. In den letzten Jahren ist es laut der Techniker Krankenkasse immer wieder zu schweren Unfällen gekommen, wobei oft gravierende Kopfverletzungen die Folge waren. Manche Fälle endeten sogar tödlich.
Werden Fußgänger durch herabfallende Eiszapfen verletzt, muss möglicherweise die Haftpflichtversicherung des Hausbesitzers bezahlen. Denn Hauseigentümer haben in Deutschland eine Verkehrssicherungspflicht, die nicht nur das Räumen von Gehwegen beinhaltet, sondern auch die Sorge dafür, dass nichts vom Dach des Hauses fällt. Je nach der Bauart des Hauses ist dies äußerst schwierig und manchem bleibt nichts anderes übrig, als die Feuerwehr um Hilfe zu bitten.
geschrieben von auto.de/(sta/mid) veröffentlicht am 30.12.2010 aktualisiert am 30.12.2010
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