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E-Autos
Wie alles, was mit Strom zu tun hat, bergen auch Elektroautos und insbesondere deren „Auftanken“ Gefahren. Was dabei zu beachten ist hat jetzt der SGS-TÜV Saar im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) analysiert. Das Ergebnis: Problematisch könnten in erster Linie die verwendeten Ladekabel, elektromagnetische Felder und ein unsachgemäßer Umgang der Nutzer mit Zubehör sein.
Bei der Untersuchung haben die Prüfer mehr als 50 Situationen abgeleitet, in denen sich die Ladesysteme in Hinblick auf verschiedene Gefahrengruppen beim täglichen Gebrauch bewähren mussten. Vier grundsätzliche Ladebetriebsarten für E-Autos wurden dabei unterschieden: an der Steckdose mit einem normalen Stromkabel, an der Steckdose mit einem speziell gesicherten Kabel, an Gleichstrom-Ladesäulen oder an fest installierten Ladestationen, die mit ein- beziehungsweise dreiphasigem Wechselstrom betrieben werden.
Die größte Gefahr birgt das Laden mit Standard-Stromkabeln an der heimischen Steckdose, denn bei einer Beschädigung des Kabels kann es zu Stromschlägen kommen. Hängt das Kabel in der heimischen Garage neben Sense und Heckenschere ist dieses Szenario sicher nicht abwegig. Und ein Fehlerstromschutzschalter in der Hauselektrik, der in diesen Fall schützt, ist bei Neubauten seit 2007 Pflicht. Der SGS-TÜV Saar plädiert daher für eine gesetzliche Regelung, die spezielle Kabel mit einer integrierten Selbstüberwachung vorschreibt.
Bislang noch keine Gefahr – zum Beispiel für Menschen mit einem Herzschrittmacher – geht von den beim Schnell-Ladevorgang entstehenden elektromagnetischen Feldern aus. Beim derzeitigen Stand der Technik wird der Grenzwert von 10 Mikrotesla nicht überschritten. Werde jedoch künftig mehr Strom pro Zeiteinheit übertragen, sind laut den Experten zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen notwendig.
Bereits jetzt stellt jedoch eine unsachgemäße Handhabung etwa durch die Verwendung von Verlängerungskabeln und ungeeigneten Adaptern eine Gefahrenquelle dar. Hier raten die Prüfer zu einer expliziten Warnung der Nutzer im Fahrzeughandbuch – das gilt ebenso für Stolpergefahren durch die Kabel oder das Aufladen im Freien bei Starkregen. Und damit man zur problemlosen Handhabung mit der Ausrüstung nicht vorher in die Muckibude muss, sollte das zulässige Gewicht der Ladeausrüstung auf zehn Kilogramm beschränkt werden.
geschrieben von MID veröffentlicht am 27.07.2016 aktualisiert am 27.07.2016
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