Elektro-Fahrräder – Verschiedene Arten, unterschiedliche Regeln

Elektrofahrrad ist nicht gleich Elektrofahrrad. Das Angebot an Drahteseln mit Motor teilt sich in zwei Haupt- und vier Untergruppen auf. Und für alle gelten eigene Regeln.

Was gemeinhin E-Bike genannt wird, bezeichnet die Fahrradbranche selbst als Pedelec – eine Wortneuschöpfung aus den englischen Begriffen pedal, electric und cycle. Dabei handelt es sich um Fahrräder mit Hilfsmotor. Das kleine Elektrotriebwerk sorgt nicht allein für den Antrieb, sondern steuert seine Kraft lediglich bei, wenn der Mensch in die Pedale tritt. Im Gegensatz zum E-Bike im engeren Sinne, das ohne Muskelarbeit fährt, gibt es keinen Gasgriff. E-Bikes sind somit eher mit dem Motorrad als mit dem Fahrrad verwandt, hierzulande sind sie aber eher selten.

Der Gesetzgeber unterscheidet aber nicht nur zwei, sondern vier Gruppen. In die erste fallen Pedelecs mit maximal 250 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, die nicht über eine Anfahrhilfe verfügen. Die zweite Gruppe bilden Modelle mit gleichen Eigenschaften, die jedoch über eine Anfahrhilfe bis 6 km/h verfügen. Beide sind gesetzlich als Fahrräder kategorisiert. Für sie gelten die üblichen Regeln, an die sich auch Radler ohne E-Motor halten müssen.

Die zwei weiteren E-Fahrrad-Gruppen sind rechtlich gesehen Kleinkrafträder. Darunter fallen zum einen Pedelecs bis 500 Watt mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sowie einer Anfahrhilfe bis 20 km/h, zum anderen die echten E-Bikes mit 500 Watt und ohne Geschwindigkeitsbeschränkung. Bei diesen Modellen muss ein Fahrzeugschein mitgeführt werden, in den auch alle individuellen Umbauten eingetragen werden. Freies Basteln und Schrauben wie beim normalen Fahrrad ist also nicht erlaubt. Das betrifft beispielsweise auch Reflektoren sowie Reifen.

Während Pedelecs ohne Anfahrhilfe ohne Führerschein genutzt werden dürfen, benötigen Fahrer aller anderen E-Fahrräder einen Mofaführerschein, wenn sie nach dem 1. April 1965 geboren wurden. Wer eine Auto-Fahrerlaubnis hat, besitzt diesen jedoch automatisch. Pedelecs mit 500 Watt sowie E-Bikes benötigen zudem ein Versicherungskennzeichen.

Während für Pedelecs bis 250 Watt die gleichen Radweg-Regeln gelten wie für normale Räder, müssen 500-Watt-Pedelecs und E-Bikes innerorts die Straße nutzen, außerorts dürfen sie auf Radwegen fahren, müssen aber nicht. Eine Helmpflicht gibt es übrigens zurzeit für keine der E-Fahrrad-Arten.

Wer an seinem E-Fahrrad einen Anhänger nutzen will, muss aufpassen. Kindertransporter oder Lastenhänger dürfen nur an Pedelecs bis 25 km/h genutzt werden. Das gilt auch für Kindersitze, die auf dem Rad montiert werden. Schnellere E-Räder sind nur für die Alleinfahrt zugelassen.

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