Elektro-Kasko für E-Bikes

Immer mehr Versicherungen bieten ab März eine spezielle Kasko-Versicherung für Elektro-Fahrräder an. Pedelecs und E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h oder 45 km/h müssen sich im Straßenverkehr pflichtversichern, in dem sie sich ein Versicherungskennzeichen kaufen.

Damit ist der Schaden an fremdem Eigentum abgedeckt. Wer jedoch einen erweiterten Versicherungsschutz für sein Pedelec sucht, wird bei einer Elektro-Kasko fündig. Sie deckt Schäden ab wie bei einer Teilkasko beim Auto, auf die Fahrer keinen Einfluss hat. Eingeschlossen sind Brand, Explosion, Hagel oder Sturm. Darüber hinaus ist das Fahrrad bei Diebstahl und Unfällen mit Tieren versichert. Die Versicherung gilt sowohl für das E-Bike als auch für den Akku. Die Selbstbeteiligung liegt je nach Versicherungs-Anbieter zwischen 150 Euro und 500 Euro.

Mit einer speziellen Kasko-Erweiterung kann sich der Radler zusätzlich gegen eine Fehlbedienung des Akkus versichern. Das ist bei einer Tiefentladung der Fall. Sie kann bei niedrigen Temperaturen vorkommen, wenn die Batterie nicht regelmäßig eine volle Ladung erhält. Sie greift auch bei einer Überladung der Batterie sowie bei Beschädigungen oder Zerstörung. Ein Ersatzakku kann zwischen 500 Euro und 1000 Euro kosten.

In jedem Fall dürfen Fahrräder mit Elektromotor ab 25 km/h Höchstgeschwindigkeit nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen unterwegs sein. Ab 1. März ist das Kennzeichen grün.

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