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Ladesäulen eichen
Der heimische Stromzähler in der Wohnung oder dem Eigenheim ist geeicht, damit der Stromverbrauch genau abgerechnet werden kann. Das ist fair und transparent. Bei öffentlichen Ladesäulen für Elektroautos sieht das anders aus.
Das soll sich ändern. Der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) macht sich für die „eichrechtskonforme Abrechnung des Stroms beim Laden von Elektrofahrzeugen“ stark, die bisher „nicht vollumfänglich geklärt“ sei, wie es in einer Mitteilung heißt. Viele Anforderungen zu Prüfbedingungen und Konformitätsbewertungen seien nur unzureichend geklärt. Um die Lücke bei der eichrechtskonformen Abrechnung zu schließen, hat der Verband Hersteller von Messgeräten, -systemen und Ladeinfrastrukturen, Anwender und Konformitätsbewertungsstellen in der Arbeitsgruppe „Regeln für Elektrizitätsmesssysteme im Fokus der Elektromobilität“ zusammengeführt. Ziel ist es, ein gemeinsames Regelwerk zu schaffen. Dieses wird dann als VDE Anwendungsregel „AR 2418-3-100 Elektromobilität: Messsysteme für Ladeeinrichtungen“ veröffentlicht und anschließend in die europäische und internationale Normung eingebracht.
geschrieben von MID veröffentlicht am 15.06.2017 aktualisiert am 15.06.2017
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