Elektronische Steuererklärung und mögliche Steuervergünstigungen

Ein Auto in Deutschland kostet ziemlich viel Geld. Einige der anfallenden Ausgaben kann man von der Steuer absetzen. Doch viele deutsche Fahrer, insbesondere Fahranfänger, tun sich mit der relativ komplexen Steuergesetzgebung in der Bundesrepublik schwer. Welche Punkte sollten sie beachten, um Geld vom Staat zurückzubekommen? Wie funktioniert außerdem die elektronische Steuererklärung?

Die elektronische Steuererklärung

Die Zeiten, in denen Besteuerte mühselig und manuell zahlreiche Papierbögen ausfüllten und die Formulare per Post an das zuständige Finanzamt schickten, sind vorbei. Die Steuerverwaltung hat das ELSTER Formular entwickelt. ELSTER ist die Abkürzung für „Elektronische Steuererklärung“. Es handelt sich um ein Steuerprogramm, dessen Oberfläche an den ehemaligen Steuerformularen orientiert ist. Alle Besteuerten können sich im Elster-Onlineportal anmelden und dort ihre Steuererklärung abgeben. Dazu sind lediglich eine E-Mail-Adresse, eine Java-Verbindung sowie die persönliche Steueridentifikationsnummer nötig. Die persönlichen Daten, die die Nutzer übermitteln, werden verschlüsselt und sind somit in Zeiten von Datenraub und Ausspähaffäre (NSA) sicher transferiert.

ELSTER erleichtert dem Finanzamt und den Bürgern durch die Standardisierung gleichermaßen die Arbeit. Manche Deutsche wollen schon im Vorfeld der Steuererklärung eine Übersicht über ihre Finanzen erlangen. Sie führen ein Haushaltsbuch, indem sie alle Einnahmen und Ausgaben in Excel-Tabellen oder Freeware-Programme eintragen. Neben nicht entfernbarer, lästiger Werbung für kostenpflichtige Upgrades, welche bei letzteren auftauchen kann, gibt es bei kostenlosen Programmen jedoch noch weitere gravierende Nachteile. So sind keine ständigen Aktualisierungen hinsichtlich gesetzlicher Neuerungen vorhanden.

Lizenzsoftware renommierter Entwickler wie Lexware bietet neben diesen notwendigen Gesetzes-Updates Zertifizierungen durch unabhängige Steuerfachleute. Darüber hinaus verfügen Lizenzprogramme über integrierte ELSTER-Schnittstellen. Die intuitiv bedienbaren Anwendungen können vor dem Kauf meist 4 Wochen kostenlos getestet werden und ermitteln automatisch für die individuelle Situation des Nutzers die vorteilhaftesten Steuervoraussetzungen, beispielsweise auch beim Thema Auto. Welche Möglichkeiten gibt es, Kosten für Autofahrer zu mindern, indem Posten steuerlich abgesetzt werden?

Übliche Kosten für Autonutzer und die Pendlerpauschale

Zunächst hat jeder Autonutzer laufende Kosten pro Monat, die normalerweise konstant bleiben. Dies können Raten für den neu oder gebraucht erworbenen Wagen sowie Benzinkosten sein. Zusätzlich kommen die Kfz-Steuer, Teilkasko- (eher bei Gebrauchtwagen) oder Vollkasko-Versicherungen (eher bei Neuwagen), Haftpflichtversicherungen oder Insassen-Unfallversicherungen dazu.

Der Staat will den berufstätigen Deutschen bei diesen Kosten unter die Arme greifen. Eine Möglichkeit, hier Geld zurückzubekommen, ist die sogenannte Pendlerpauschale. Dabei bekommen Kfz-Nutzer seit 2009 ab dem ersten Fahrtkilometer eine Steuervergünstigung von 30 Cent, gezahlt pauschal pro Kilometer. Die Pendlerpauschale gilt dabei für die kürzeste, direkte Straßenverbindung zwischen der Arbeitsstelle und dem Wohnort. Die entsprechende Kilometerzahl lässt sich beispielsweise über den Routenplaner von Google Maps recht zuverlässig ermitteln. Zudem können nur Arbeitstage, also keine Urlaubs- oder Fehltage (Krankheit) abgerechnet werden. Die Formel zur Berechnung lautet demnach:

0,3 Euro x Anzahl Fahrtkilometer (einfacher Weg) x Anzahl Arbeitstage = steuerlich absetzbarer Gesamtbetrag pro Jahr.

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer fährt an 220 Arbeitstagen einfach 40 Kilometer zu seiner Arbeitsstelle. Sein steuerlich absetzbarer Gesamtbetrag ist 2.640 Euro. Diese Kosten gelten bei der Steuererklärung als Werbungskosten.

Weitere Steuervergünstigungen: Der Weg zur Arbeit

Die genannten Werbungskosten umfassen generell Ausgaben, die der Fort- oder Weiterbildung und der Erfüllung eines Berufes dienen. Daneben bieten noch die außergewöhnlichen Belastungen, beispielsweise Pflegekosten, Unterhalts- oder Scheidungszahlungen sowie die Sonderausgaben Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzung. Bei den Sonderausgaben können Autofahrer die Haftpflichtversicherung sowie Insassen-Unfallversicherungen geltend machen.

Besonders der Weg zur Arbeit ist dabei für Steuervergünstigungen relevant. Passiert dabei ein Unfall, können Reparaturkosten, die entsprechende Kasko-Selbstbeteiligung, Aufwendungen für den Abschleppdienst, Anwalt sowie Gerichtskosten angegeben werden. Ebenfalls anführen können von Autounfällen auf der Pendelstrecke betroffene Besteuerte privat bezahlte Haftpflichtschäden. Bei einem Totalschaden kann die Differenz zwischen dem Zeitwert vor der Havarie und dem danach geltend gemacht werden.

Wenn ein berufsbedingter Umzug notwendig ist, können ebenfalls Kosten abgesetzt werden. Dies können beispielsweise Aufwendungen für Spediteure oder Möbellaster sein. Wird die Wohnung innerhalb einer Gemeinde gewechselt, so besteht ein Steuervergünstigungsanspruch, falls die Fahrtdauer von der Wohnung zur Arbeit sich um mindestens eine Stunde verkürzt. (Foto: Stefan Redel – Fotolia.com)

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