Stromsteuer

Ende der Ungleichbehandlung von Bussen und Bahnen

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Gleiches Recht für alle: Der Bundestag hat mit der Änderung des Energie- und Stromsteuer-Gesetzes der Ungleichbehandlung von Bussen und Bahnen ein Ende gesetzt.

Denn bisher zahlten Busbetreiber für den Betrieb ihrer Elektro- oder Hybridbusse fast doppelt so viel Stromsteuer als die Bahn – nämlich 20,50 Euro pro Megawattstunde im Vergleich zu 11,42 Euro.

„Das ist eine wichtige Entscheidung im Hinblick auf die Förderung emissionsarmer und umweltfreundlicher Mobilität im ÖPNV, die wir sehr begrüßen“, sagt Ingo Wortmann, Vizepräsident des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Der Beschluss umfasst darüber hinaus die Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes für Erdgas-Busse. „Durch diese Steuerentlastungen wird der Einsatz von Elektro-, Hybrid- und Erdgas-Bussen für die Verkehrsunternehmen wirtschaftlicher und somit attraktiver“, resümiert Wortmann.

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