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Abgasuntersuchung
Der Bundesrat hat schärferen Regelungen bei der Abgasuntersuchung zugestimmt. Ab 2018 wird die so genannte „Endrohrmessung“ Pflicht. Dadurch sollen mögliche defekte oder gar Manipulationen am Abgassystem sicherer als bisher erkannt werden.
Bislang galt im Rahmen der AU ein zweistufiges Verfahren: Wurde beim Auslesen der On-Board-Diagnose kein Fehler entdeckt, konnte auf die Endrohrmessung verzichtet werden.
geschrieben von AMP.net/jri veröffentlicht am 25.09.2017 aktualisiert am 25.09.2017
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