Entschädigung bei Verspätung oder Unfall – Mehr Rechte für Busreisende

Nach Flugpassagieren und Bahnfahrgästen haben nun auch Busreisende ein Recht auf Entschädigung bei Verspätung oder Pannen. Verspätet sich die Abfahrt einer mindestens dreistündigen Reise um mehr als 90 Minuten, muss das Busunternehmen den Fahrgast in der Wartezeit mit Getränken und einem Imbiss versorgen, berichtet der Deutsche Anwaltsverein.

Das gilt auch, wenn die Fahrt annulliert und der Fahrgast auf eine spätere Verbindung umgebucht wird. Wenn am selben Tag kein anderer Bus fährt, muss das Unternehmen bis zu zwei Übernachtungen für höchstens 80 Euro pro Nacht bezahlen. Als Ausnahme gelten widrige Wetterbedingungen oder schwere Naturkatastrophen, die nachweislich eine sichere Fahrt unmöglich machen.

Bei Überbuchung oder Annullierung des Bustransfers hat der Reisende die Wahl

Entweder erstattet ihm das Unternehmen das Ticket, oder es muss ihn kurzfristig auf andere Weise ans Ziel bringen. Im Fall der Erstattung kann der Kunde eine schnellstmögliche, kostenlose Rückkehr zum Ausgangsort verlangen. Bei der Ersatzlösung muss er den Zielort in angemessener Zeit und ohne größere Einschränkung erreichen. Bietet das Busunternehmen diese Auswahlmöglichkeit nicht an, kann der Passagier zusätzlich zur Erstattung des Fahrpreises eine Entschädigung in Höhe des halben Fahrpreises verlangen.

Wenn der Bus eine Panne hat, muss das Unternehmen ein Ersatzfahrzeug organisieren. Bei einem Unfall ist der Betreiber verpflichtet, den Fahrgästen angemessen zu helfen. Dazu zählen Erste Hilfe, Verpflegung, Kleidung, oder die Unterbringung im Hotel. Auch hier dürfen die Kosten 80 Euro nicht übersteigen.

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