Entschädigungen für Flugreisende

Ein Albtraum: Der Urlaub ist geplant, das Hotel gebucht und die Koffer sind gepackt – aber der Flieger kommt nicht. Wenn sich der Flug verspätet, umgebucht oder sogar annulliert wird, zerplatzt auch schnell der Traum vom entspannten Urlaub mit der Familie.

Doch geprellten Flugreisenden stehen konkrete Ansprüche auf Schadensersatz zu. “Verzögern sich Abflug und Ankunft um mehr als drei Stunden, sind Fluggesellschaften zu Entschädigungszahlungen von bis zu 600 Euro verpflichtet“, weiß Philipp Kadelbach, Rechtsexperte bei flightright (www.flightright.de), dem Verbraucherportal für Fluggastrechte. “So kann zum Beispiel eine vierköpfige Familie bis zu 2 400 Euro Ersatz geltend machen. Die Höhe der Ersatzbeträge staffelt sich dabei nach der Länge der Flugstrecke.“ Die Ansprüche basieren auf der EU-Verordnung 261/2004, die Betroffenen von Flugausfällen und Verspätungen eine Wiedergutmachung durch die Fluggesellschaft zuspricht.

Flugverspätungen sind besonders für Familien eine enorme Geduldsprobe. Da kann es helfen, sich die Wartezeit erst einmal mit einem kleinen Snack im Bistro zu verkürzen. Zudem sollten Reisende ihr Hotel über eine spätere Ankunft informieren. Gut zu wissen: Bei Verzögerungen von mehr als zwei Stunden haben Passagiere gegenüber der Airline Anspruch auf Verpflegung und zwei kostenfreie Telefonate.

Werden Flüge storniert, sollten Familien sofort handeln. Am besten suchen Reisende umgehend den Ticket-Schalter ihrer Fluggesellschaft auf, um sich über Ersatzflüge zu informieren. Die Airlines sind verpflichtet, für eine schnellstmögliche alternative Beförderung zu sorgen. Nicht selten kommen manche Fluggesellschaften dieser Ersatzflugverpflichtung nicht nach. In einer solchen Situation sind Familien gut beraten, sich selbst einen neuen Flug zu suchen, und für eine mögliche Erstattung der Kosten sämtliche Belege und Rechnungen aufzubewahren. Dabei gilt aber, dass Airlines nur die angemessenen Kosten erstatten müssen.

Generell sind Reisende eher schlecht über ihre Ansprüche gegenüber den Fluggesellschaften informiert. “Dabei haben allein im letzten Jahr Tausende deutsche Flugreisende ihr Recht auf eine Entschädigungszahlung nicht wahrgenommen, weil sie schlichtweg ihre Rechte nicht kennen“, so Kadelbach. “Außerdem rechnen Fluggesellschaften damit, dass ihre Passagiere zeit- und kostenintensive Rechtsverfahren vermeiden wollen. Sie reagieren dann gerne auf Anfragen mit standardisierten Formbriefen oder schikanieren die Fluggäste, indem sie Belege anfordern, ohne dass der Passagier realistische Aussicht auf Entschädigung hat“.

Wer zähe Rechtsstreitigkeiten mit der Fluggesellschaft und hohe Anwaltskosten vermeiden möchte, findet schnelle Hilfe auf dem Verbraucherportal www.flightright.de. Passagiere müssen nur ihre Flugnummer und den Abflugtag in den kostenlosen Entschädigungsrechner eingeben. flightright prüft dann die Rechtsansprüche der Passagiere und setzt diese gegenüber der Fluggesellschaft durch. Nach erfolgreichem Abschluss erhält das Unternehmen eine prozentuale Beteiligung von der Entschädigungssumme in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer.

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