Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Ganz Deutschland wartet auf die angekündigte gesetzliche Neuregelung zur Winterreifenpflicht. Jeder motorisierte Verkehrsteilnehmer, der im bevorstehenden Winter unterwegs sein wird, möchte wissen, wie ein Winterreifen beschaffen sein muss und wie die winterlichen Wetterlagen, bei denen der Gesetzgeber Winterbereifung vorschreiben will, definiert werden. Bisher mussten Fahrer eine „geeignete Bereifung“ und eine an die Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung vorweisen.
Ursprünglich war die gesetzliche Neuregelung für den 15. Oktober 2010 und wegen fehlender Vorlage dann zum 5. November 2010 geplant. Aber am Freitag letzter Woche fehlte der entsprechende Punkt auf der Tagesordnung der 876. Sitzung des Bundesrats. Die Tagesordnung des Bundesratssitzung wurde kurzfristig geändert. Eine Bundesrats-Sprecherin bestätigte, dass die geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung am 26. November 2010 auf der Tagesordnung der Länderkammer steht.
Und so kommt der Winter und es fehlt eine eindeutige Regelung. Auch ist bis heute kein Entwurf bekannt, wie die Regelung aussehen könnte, frühestens jedoch zur nächsten Sitzung des Bundesrates.Man darf gespannt sein, ob es bis dahin klappt. Bevor jedoch die Neuregelung in Kraft tritt, bestehen -nach wie vor- gute Chancen, sich im Falle der Verhängung eines Bußgeldes gegen die „alte“ gesetzliche Regelung zu wehren. Das Oberlandesgerichts Oldenburg entschied in einem Urteil, dass Bußgelder bei Verstößen gegen die bislang schwammigen Vorschriften verfassungswidrig sind. Bisher sind in einem solchen Fall bis zu 40 Euro zu bezahlen.
geschrieben von auto.de/victoria lewandowski veröffentlicht am 09.11.2010 aktualisiert am 09.11.2010
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.