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Die neue Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) ist am 27. Mai 2010 von der EU-Kommission mit entsprechenden Leitlinien veröffentlicht worden. Vom deutschen Kfz-Gewerbe ausdrücklich begrüßt wird in dem Zusammenhang die um drei Jahre verlängerte heutige Kfz-GVO für den Neuwagenvertrieb. Die neue GVO entspreche dem Stand dessen, was vonseiten der Kommission im Vorfeld angekündigt worden sei, erklärt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Sie berge keine großen Überraschungen. Dennoch gibt es Bedenken.
Im Aftersales wurden die aktuellen Regelungen grundsätzlich beibehalten. Was rechtlich nun zu einem weit komplizierteren Konstrukt gewachsen sei, bedeute inhaltlich letztlich eine Fortsetzung des bisherigen Regimes, so der Verband, der davon ausgeht, dass es in der Praxis ab 1. Juni keine wesentlichen Veränderungen im Aftersales-Geschäft geben wird.
Die geltenden Regelungen im Neuwagenbereich sind zwar um drei Jahre verlängert, doch sieht der ZDK für die Betriebe seines Verbandes ab 2013 Probleme heraufziehen, wenn die Schirm-GVO Gültigkeit erlangt. Das gilt insbesondere für den Mehrmarkenvertrieb. Denn künftig treffe nicht mehr der Unternehmer die Entscheidung zum Mehrmarkenhandel, sondern der Hersteller, wird gewarnt. Beim ZDK sieht man die positiven Entwicklung hin zu mehr Mehrmarkenhandel in Deutschland gefährdet. Moniert wird auch, dass Bestimmungen zu Vertragsklauseln entfallen, die Mindestkündigungsfristen und Begründungszwang bei einer ordentlichen Kündigung vorsehen. Im Neuwagenvertrieb müsse man letztlich die Reaktion der Hersteller abwarten, so der Branchenverband, der grundsätzlich aber darauf vertraut, dass die EU-Kommission den Neuwagenmarkt weiter beobachten und gegebenenfalls reagieren wird.
geschrieben von auto.de/(auto-reporter.net/arie) veröffentlicht am 31.05.2010 aktualisiert am 31.05.2010
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