Entzug der Fahrerlaubnis bei MPU-Verweigerung

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Verweigert ein Kraftfahrer, der wegen Nötigung im Straßenverkehr straffällig wurde, ein anschließendes medizinisch-psychologisches Gutachten zur Feststellung seiner Fahrtauglichkeit, so darf ihm die Fahrerlaubnis endgültig entzogen werden. Dabei handelt es sich auch nicht um eine verbotene Doppelbestrafung, wenn er wegen des Delikts bereits einen Strafbefehl erhalten hat. Denn die Überprüfung der Fahreignung ist keine strafrechtliche Sanktion, sondern eine präventive Maßnahme im Interesse der Verkehrssicherheit. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt klargestellt (Az. 3 L 441/13).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, war der Betroffene auf einer Hochstraße so dicht auf einen BMW vor ihm aufgefahren, dass dessen Fahrer nicht mehr die Autolampen hinter ihm erkennen konnte. Obwohl der BMW exakt das an dieser Stelle geltende Tempolimit von 70 km/h einhielt, überholte der Verkehrsrowdy den ihm offenbar zu langsamen Wagen vor sich, schnitt ihn dann absichtlich und bremste abrupt auf 20 km/h ab. Schließlich versuchte er den Wagen zu rammen und auf den Seitenstreifen zu drängen. Nur weil der Fahrer des BMW auf die Provokationen des Mannes nicht einging und äußerst besonnen reagierte, kam es zu keinem Unfall.

Grund genug für das zuständige Amtsgericht, den Mann wegen Nötigung im Straßenverkehr per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 1400 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot zu verurteilen. Woraufhin die Zulassungsbehörde ihrerseits ein medizinisch-psychologisches Gutachten über die allgemeine Fahrtauglichkeit des Verurteilten einforderte. Was der allerdings verweigerte. Immerhin handle es sich um ein einziges Fehlverhalten innerhalb von vor mehr als zwei Jahren, und sein danach unauffälliges Fahrverhalten schließe eine fehlende Fahreignung seiner Person wohl aus. Er verfüge im Übrigen auch nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel, um das geforderte Gutachten erstellen zu lassen.

Dem widersprach das Verwaltungsgericht

Die Behörde muss eine Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich deren Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, wie das hier der Fall ist. „Der unstrittige Tatverlauf begründet offensichtlich Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial des Mannes“, erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer. Die Einholung des Gutachtens sei jedenfalls erforderlich, um die Gesamtpersönlichkeit des Delinquenten in den Blick zu nehmen und das Vorliegen von Erkrankungen zu prüfen, die für das aggressive Verhalten ursächlich sein könnten.

Das Gesetz mute dem Betroffenen im Interesse der Verkehrssicherheit zu, die Kosten dafür zu tragen. Und eine Bewährung stände im Übrigen erst nach Ablauf der 5-jährigen Tilgungsfrist laut Straßenverkehrsgesetz zur Diskussion.

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