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Komprimiertes Erdgas (CNG = Compressed Natural Gas) oder Auto- beziehungsweise Flüssiggas (LPG = Liquefied Petroleum Gas) sind von der Mineralölsteuer begünstigten Kraftstoff-Alternativen. „Beide Systeme sind nach sachgemäßem Einbau in einer Fachwerkstatt und anschließender TÜV-Abnahme inklusive Abgasgutachten absolut sicher“, sagt Gunnar Pflug, Leiter des Technologiezentrums Verkehrssicherheit beim TÜV Rheinland.
Die Umrüstkosten für Flüssiggasanlagen liegen zwischen 2000 und 2500 Euro. Erdgasanlagen schlagen mit rund 4500 Euro zu Buche. Bei Billigangeboten für Umrüstsätze ist Vorsicht geboten. „Wenn die erforderliche Abgas-Expertise fehlt, wird das Schnäppchen schnell zur Kostenfalle“, weiß Pflug. Denn ohne ein solches Gutachten ist in Deutschland eine Kfz-Zulassung für den bivalenten Betrieb – Gas und Benzin – nicht möglich. Die Zusatzkosten für ein Einzelgutachten belaufen sich dann schnell auf 1.500 Euro.
Für Gebrauchtwagen eignet sich in der Regel eher die Nachrüstung einer Autogasanlage: Der Aufwand ist geringer, der zweite Tank findet zum Beispiel in der Reserveradmulde Platz. Beim Einsatz von Erdgas dürfen die Werkstätten wegen der hohen Drücke von 200 bar nur zylindrische Tanks verwenden, die bei einer Nachrüstung fast immer im Kofferraum untergebracht werden. Das reduziert den Stauraum erheblich. Bei Neufahrzeugen hingegen montieren die Hersteller die Tanks meist unter dem Auto.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 22.04.2009 aktualisiert am 22.04.2009
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