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Betriebsgefahr
Vorsicht Heck schwenkt aus: Diesen Gefahren-Hinweis auf Lkw mit Anhänger sollten nicht nur hinterherfahrende Autofahrer einkalkulieren, er verpflichtet Fahrer von Sattelzügen auch zu „besonderer Sorgfalt“. Kommt es dennoch beim Linksabbiegen des Lkw zu einem Unfall mit einem rechts überholenden Fahrzeug, haftet der Brummi-Fahrer laut dem Fachmagazin „Busfahrer“ voll für den Schaden. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat jetzt ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Ravensburg bestätigt (Az. 3 U 15/14). Die Begründung: Führer eines Fahrzeugs, das „aufgrund seiner Bauart oder seiner Ladung beim Abbiegen nach links in den rechts daneben befindlichen Fahrstreifen ausschwenkt, hat gegenüber den diesen Fahrstreifen benutzenden Verkehrsteilnehmern eine erhöhte Sorgfaltspflicht“. Laut dem Urteil tritt bei einem Unfall die Betriebsgefahr des überholenden Fahrzeugs vollständig zurück. Der Lkw-Fahrer müsse sich vergewissern, dass er durch das Abbiegen keinen Verkehrsteilnehmer auf dem benachbarten Fahrstreifen gefährdet oder schädigt.
geschrieben von MID veröffentlicht am 12.10.2015 aktualisiert am 12.10.2015
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