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Ist etwas am Fahrzeug kaputt, müssen Besitzer normalerweise auf teure Ersatzteile vom Hersteller zurückgreifen. Anders als in den meisten europäischen Staaten haben Autohersteller hier ein Monopol auf den Handel mit sichtbaren Komponenten. Grundlage für das Verbot nachgebauter Karosserieteile ist der sogenannte „Designschutz“. Trotzdem gibt es ein gewisses Maß an geduldeter Konkurrenz, die ihre Kopien günstiger verkaufen. Der ADAC hat jetzt unterschiedliche Ersatzteile miteinander verglichen.
Geprüft wurden Scheinwerfer und Kotflügel für die sechste Generation des VW Golf. Bei den Scheinwerfern stand das günstigere Ersatzteil aus dem Internet dem Original in nichts nach. Lediglich das Markenlogo von Volkswagen fehlt. Bei den Kotflügeln passte das deutlich billigere Ersatzteil beim Einbau zwar genauso gut, zeigte aber beim Korrosionsschutz Schwächen. Nur das verzinkte Blech des Originalteils überstand den Härtetest mit mehr als 500 Stunden Salzsprühnebel unbeschadet. Bei dem Produkt aus freiem Handel war nach der Prozedur dagegen deutliche Rostbildung erkennbar.
Preiswerte Zubehör-Teile können gerade für ältere Fahrzeuge und schmale Autofahrer-Geldbeutel also eine günstige Alternative zu den teuren Originalen sein. Offiziell erlaubt sind sie deshalb aber trotzdem nicht.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 26.04.2013 aktualisiert am 26.04.2013
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