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Erste-Hilfe-Ausrüstung
Sicherheit im Straßenverkehr bedeutet für Autofahrer auch, für Unfallsituationen und ähnliches stets gewappnet zu sein. Jeder Fahrschüler lernt bereits im Theoriekurs, dass Erste-Hilfe-Set, Warndreieck und Co. in jeden Pkw gehören – doch damit ist das Regelwerk noch nicht ausgeschöpft. Wie Sie für jede Verkehrskontrolle bestens vorbereitet sind und sich vor Bußgeldern schützen, erfahren Sie hier.
Ein Erste-Hilfe-Kasten ist in jedem Pkw Pflicht, das weiß jeder Fahrschüler – wer ohne ein entsprechendes Set bei einer Polizeikontrolle erwischt wird, muss ein Bußgeld von 5 Euro berappen. Doch mit einem Verbandskasten allein sind die erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen in einem Auto nicht ausgereizt. Ein Warndreieck ist ebenso Vorschrift wie eine Warnweste, die den Fahrzeuglenker beispielsweise bei einem Unfall besser sichtbar macht und vor Gefahren schützt.
Für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sind zudem zusätzliche Sicherheitsutensilien wie Warnleuchten oder Unterlegkeile Vorschrift. Dies gilt allerdings nur für Fahrten innerhalb Deutschlands – wer sich mit dem eigenen Pkw im europäischen Ausland bewegt, sollte stets vor Fahrtbeginn die gültigen Vorschriften prüfen und gegebenenfalls weitere Utensilien im Auto verstauen.
Auf regionalen und internationalen Fahrten ist ein Verbandskasten im Wagen allerdings ein Muss – doch nicht nur das bloße Mitführen einer Erste-Hilfe-Box, auch der Aufbewahrungsort ist ausschlaggebend. So muss das Notfallset jederzeit leicht zu erreichen sein, um im Notfall schnell reagieren zu können. Außerdem ist es wichtig, den Inhalt des Erste-Hilfe-Sets regelmäßig auf Haltbarkeit zu überprüfen. Vor allem sterile Verbandsmaterialien und andere Artikel, die ein Verfallsdatum aufgedruckt haben, müssen ausgetauscht werden, um im Notfall als medizinisches Hilfsmittel verwendet werden zu können. In regelmäßigen Abständen werden die Regelungen, welche Bestandteile in ein Erste-Hilfe-Set gehören, übrigens auf den neuesten Stand gebracht – in diesem Punkt auf dem Laufenden zu sein sollte für jeden Autofahrer selbstverständlich sein.
Wurden einzelne Bestandteile des Erste-Hilfe-Kastens verbraucht, sollten diese so schnell wie möglich mit den passenden medizinischen Artikeln aufgefüllt werden. Eine komplette Apotheke muss jedoch kein Autofahrer im Fahrzeug haben: Lediglich sterile Verbandsmaterialien, Kompressen und Pflaster, Einweghandschuhe, eine Rettungsdecke, eine Schere sowie Feuchttücher zur Desinfektion und eine Infobroschüre sind als Bestandteile eines Erste-Hilfe-Sets für Pkw vorgeschrieben; Medikamente gehören nicht zur Standardausrüstung.
geschrieben von veröffentlicht am 14.12.2015 aktualisiert am 14.12.2015
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