ESP-Pflicht für alle Modellneuheiten ab November 2011

Das Europäische Parlament hat einr ESP-Pflicht für alle neuen Pkw- und Nutzfahrzeugmodelle ab November 2011 zugestimmt. Drei Jahre später soll diese Regelung grundsätzlich für alle Neuwagen gelten.

Die Regelung muss noch vom EU-Ministerrat verabschiedet werden. Nach Angaben von ESP-Entwickler Bosch sind inzwischen 53 Prozent aller Neuzulassungen in Europa mit dem Schleuderschutz ausgestattet. In Deutschland sind es 81 Prozent. Die ESP-Pflicht ist Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets, mit dem die Europäische Union die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und den Kraftstoffverbrauch senken will.

So sind für Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen und für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen vom November 2013 (neue Modelle) bzw. November 2015 (Neuzulassungen) an neben ESP auch vorausschauende Notbremssysteme sowie Spurhalteassistenten vorgeschrieben. Eine Verringerung des Kraftstoffverbrauchs sollen die Verpflichtung rollwiderstandsarmer Reifen sowie von Reifendrucküberwachungssystemen vom November 2012 an bewirken. Die US-Verkehrsbehörde NHTSA hat bereits 2007 eine Vorschrift erlassen, nach der Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,5 Tonnen vom Modelljahr 2012 an serienmäßig mit ESP auszustatten sind.

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