ESP-Pflicht für Neuwagen

Ab 1. November 2011 müssen neue Autos mit dem Elektronischen Stabilitätsprogramm (ESP) ausgerüstet sein. Die EU-Regelung gilt aber zunächst nur für komplett neuentwickelte Fahrzeuge, deren Typengenehmigung nach dem Stichtag erteilt wird. Davon unberührt bleiben gründlich überarbeitete Modelle.

Ab 1. November 2014 muss dann der Schleuderschutz in jedem neu zugelassenen Auto Serie sein. Die Regelung ist Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem die Europäische Kommission die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und die Zahl der Verkehrstoten halbieren will.

Bosch hatte ESP 1987 zum Patent angemeldet, 1995 folgte der Serieneinsatz – im Coupé der Mercedes S-Klasse. Es dauerte aber rund ein Jahrzehnt, bis sich das Sicherheitsfeature auch im Massenmarkt durchsetzte. Das System überwacht mittels intelligenter Sensoren die Fahrt und greift ein, wenn das Fahrzeug droht, instabil zu werden. Dann reduziert es das Motormoment, um die Stabilität des Fahrzeugs wiederherzustellen.

Nach Angaben der Unfallforschung der Versicherer (UDV) gehört ESP aktuell bei 86 Prozent aller in Deutschland angebotenen Modellreihen zur Serienausstattung. Zum Vergleich: Vor fünf Jahren lag der Anteil noch bei 58 Prozent. Verbesserungspotential sieht die UDV vor allem bei den Kleinstwagen. Auch Massenmodelle wie Ford Ka, Opel Agila, Toyota Aygo und Hyundai i10 hätten in keiner Ausstattungsvariante ESP serienmäßig.

2010 wurden nach Bosch-Angaben weltweit 41 Prozent aller produzierten Pkw und leichten Nutzfahrzeuge mit dem Assistenten ausgestattet. Der Anteil in Europa lag sogar bei 63 Prozent. Der Zulieferer erwartet, dass bis 2013 jeder zweite Neuwagen weltweit ESP an Bord haben wird.

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