Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Verkehrssünden im Ausland bleiben für deutsche Autofahrer in der Regel weiter ohne finanzielle Folgen. Obwohl seit Oktober 2010 die europaweite Vollstreckung von Bußgeldern möglich ist, haben die Behörden davon noch kaum Gebrauch gemacht.
Nach Informationen des ADAC wurden bislang lediglich einige wenige Bescheide aus den Niederlanden in Deutschland eingetrieben. Der Club rechnet allerdings damit, dass die Zahl der Vollstreckung nach Ende der Reisesaison langsam steigt.
Vollstreckt werden können nur Bescheide, die nach dem 27. Oktober 2010 verhängt wurden, in deutscher Sprache verfasst sind und ein Bußgeld von mindestens 70 Euro nach sich ziehen. Diese Höhe ist schnell erreicht: Geschwindigkeitsüberschreitung von über 50 km/h kosten in Großbritannien bis zu 2.900 Euro, in Österreich müssen Verkehrssünder dafür 2.180 Euro zahlen. Teuer sind ebenfalls Fahrten unter Alkoholeinfluss, Telefonieren am Steuer und Fahren ohne Licht.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 26.10.2011 aktualisiert am 26.10.2011
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Impressum