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Verkehrssünden im Ausland bleiben für deutsche Autofahrer in der Regel weiter ohne finanzielle Folgen. Obwohl seit Oktober 2010 die europaweite Vollstreckung von Bußgeldern möglich ist, haben die Behörden davon noch kaum Gebrauch gemacht.
Nach Informationen des ADAC wurden bislang lediglich einige wenige Bescheide aus den Niederlanden in Deutschland eingetrieben. Der Club rechnet allerdings damit, dass die Zahl der Vollstreckung nach Ende der Reisesaison langsam steigt.
Vollstreckt werden können nur Bescheide, die nach dem 27. Oktober 2010 verhängt wurden, in deutscher Sprache verfasst sind und ein Bußgeld von mindestens 70 Euro nach sich ziehen. Diese Höhe ist schnell erreicht: Geschwindigkeitsüberschreitung von über 50 km/h kosten in Großbritannien bis zu 2.900 Euro, in Österreich müssen Verkehrssünder dafür 2.180 Euro zahlen. Teuer sind ebenfalls Fahrten unter Alkoholeinfluss, Telefonieren am Steuer und Fahren ohne Licht.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 26.10.2011 aktualisiert am 26.10.2011
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