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Aus dem grenzüberschreitenden Eintreiben von Bußgeldern im Straßenverkehr wird wohl vorerst nichts. Nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) ist Deutschland mit der Umsetzung des europäischen Abkommens in nationales Recht in Verzug geraten.
Verkehrssünder, die im europäischen Ausland ein Knöllchen kassiert haben, müssen daher vorerst nicht fürchten, nach der Rückkehr nach Deutschland belangt zu werden. Die EU-Regelung sieht vor, dass Bußgelder ab 70 Euro in allen Mitgliedsländern anerkannt und von den jeweiligen nationalen Behörden eingetrieben werden können. Auch in Österreich fehlt nach Angaben des Autoclubs noch ein entsprechendes nationales Gesetz.
mid/mh
geschrieben von veröffentlicht am 21.03.2007 aktualisiert am 21.03.2007
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