EU-Politik

EU-Kommission nimmt Arbeit auf: Verdacht auf Lkw-Kartell

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Nach ihrer Bestätigung durch das Europäische Parlament in Straßburg hat die neue Europäische Kommission ihre Arbeit aufgenommen. In gleich zwei Tagesordnungspunkten beschäftigten sich zwei ihrer Mitglieder gestern mit Themen, die Deutschland betrafen. Zum einen trafen sich Verkehrskommissarin Violeta Bulc und der deutsche Verkehrsminister Alexander Dobrindt zum ersten Rendezvous in Brüssel, zum anderen sorgte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager dafür, dass sich bei mehreren Herstellern mittlerer und großer Lastwagen in Europa die Furcht vor drakonischen Strafzahlungen breit machte.

Keine Diskriminierung aufgrund von Nationalität

Das Treffen zwischen der Slowenin, die wider Erwarten bei ihrer Vorstellung im Europäischen Parlament eine erstaunlich gute Figur abgegeben hatte,und dem Deutschen, der sein Lieblingsthema Pkw-Maut landauf, landab mit der Besessenheit eines Sektenpredigers verfolgt, hatte wenig Substanzielles zum Ergebnis. Am Ende hieß es in einem offiziellen Statement lediglich, dass beide Seiten das erste Treffen zum Gedankenaustausch genutzt hätten und dabei „Themen von gemeinsamem Interesse behandelt“ hätten. Violeta Bulc ließ sich zum Thema Maut mit der gebetsmühlenartig wiederholten Aussage ihres Vorgängers zitieren: „Niemand darf dabei aufgrund seiner Nationalität diskriminiert werden. Alle Fahrer, Deutsche und Ausländer, müssen gleichbehandelt werden. Das ist ein grundlegendes Prinzip des EU-Vertrages.“
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Rechtswidriges Kartell

Wesentlich brisanter war das Thema der dänischen EU-Wettbewerbshüterin. Sie informierte eine Reihe von Herstellern schwerer und mittelschwerer Lkw in Europa, dass sie einige davon verdächtigt, an einem rechtswidrigen Kartell beteiligt gewesen zu sein. Dabei läuft das Verfahren bereits seit Januar 2011. Zwar greift eine solche Übermittlung von Beschwerdepunkten dem Ergebnis des Verfahrens nicht vor, doch sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre dies ein Verstoß gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des EWR-Abkommens, nach denen Kartelle und wettbewerbswidrige Verhaltensweisen verboten sind.

Geldbußen in großer Höhe möglich

Bis es so weit ist, können die betroffenen Unternehmen – dazu gehören, das fand die Deutsche Presseagentur dpa heraus, unter anderem Daimler, MAN und Volvo – die Untersuchungsakte der Kommission einsehen, schriftlich antworten und eine mündliche Anhörung beantragen, in der sie gegenüber der Kommission und der Wettbewerbsbehörden Stellung nehmen. Wenn die Parteien ihre Verteidigungsrechte wahrgenommen haben und die Kommission dennoch zu dem Schluss kommt, dass ausreichende Beweise für eine Zuwiderhandlung vorliegen, kann sie einen Beschluss erlassen, mit dem sie die Verhaltensweise untersagt und gegen die betreffenden Unternehmen Geldbußen von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängt. Das könnte in die Milliarden gehen.

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