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Wie erwartet hat der Verkehrsausschuss des Europaparlaments für die Weitergabe externer Kosten an die Verkehrsteilnehmer gestimmt.
Nach Informationen des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) befürworteten zwei Drittel der Abgeordneten die Kostenweitergabe. Mit den sogenannten externen Kosten sind die Kosten gemeint, die beispielsweise durch Staus, Lärm und Umweltverschmutzung entstehen. Das EU-Parlament sieht nun vor, dass jeder Mitgliedsstaat diese Kosten an die verursachenden Verkehrsteilnehmer weitergeben kann, aber nicht muss. Der BGL spricht sich gegen diese Regelung aus, da die im Stau stehenden Verkehrsteilnehmer nicht mit den Stauverursachern übereinstimmen würden und bereits durch das Im-Stau-Stehen bestraft genug wären. Zudem würden die neuen Mehrkosten im Transportgewerbe dazu führen, dass die Berufskraftfahrer aus Kostengründen auf längere, aber günstigere Strecken in Nachbarstaaten ausweichen, was wiederum der Umwelt schadet.
geschrieben von (sta/mid) veröffentlicht am 13.02.2009 aktualisiert am 13.02.2009
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