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Vom Lkw-Verkehr verursachte Kosten dürfen in der EU künftig an die Verursacher weitergegeben werden.
Das sieht eine jetzt beschlossene EU-Wegekostenrichtlinie vor. So sollen die durch Staus, Lärm und Umweltverschmutzung anfallenden Kosten von der Transportbranche getragen werden. Dabei wird die Höhe der Kosten von jedem Mitgliedsstaat selbst berechnet. Sie muss jedoch im Verhältnis zur Dauer der Benutzung des entsprechenden Straßenabschnittes stehen. Neben einer Maut für Straßen sind auch Benutzungsgebühren für Brücken, Tunnel und Gebirgspässe denkbar.
Die Richtlinie sieht vor, dass es Tages-, Wochen-, Monats- und Jahrestarife gibt, wobei der Monatstarif maximal zehn Prozent der Jahresgebühr, der Wochentarif maximal die Hälfte davon und der Tagestarif höchstens zwei Prozent der Gebühr für zwölf Monate betragen darf. Außerdem müssen die Mitgliedsstaaten die Einnahmen aus den Gebühren vorrangig zweckgebunden benutzen.
geschrieben von (sta/mid) veröffentlicht am 12.03.2009 aktualisiert am 12.03.2009
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