EuGH: Lkw-Fahrverbot auf der Inntalautobahn widerspricht EU-Recht

Der Europäische Gerichts Hof (EuGH) hat sich im Spagat zwischen Verkehr und Umweltschutz im Fall der Inntalautobahn zugunsten des freien Warenverkehrs entschieden. Das Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen auf der österreichischen Inntal-Autobahn verstößt gegen EU-Recht, urteilte der EuGH jetzt. Österreich hätte zunächst weniger rigorose Maßnahmen ergreifen müssen.

Die österreichische Inntal-Autobahn ist einer der wichtigsten Verbindungswege zwischen Süddeutschland und Norditalien. Über die sich daraus ergebenen Verkehrsbelastungen klagen die Tiroler seit langem. Der Tiroler Landeshauptmann hatte deswegen 2003 ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen ausgesporchen, die bestimmte Güter befördern. Später wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h auf einem Teilstück der Autobahn eingeführt, die später durch eine variable Geschwindigkeitsbegrenzung ersetzt wurde. Seit dem 1. November 2009 gilt ein Fahrverbot für alle Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen, deren Emissionen nicht der Euro-II-Norm entsprechen.

Der EuGH urteilte jetzt am 21 Dezember, die Republik Österreich habe dadurch gegen EU-Recht verstoßen, dass sie für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen, die bestimmte Güter befördern, auf einem Teilstück der Autobahn A 12 im Inntal (Österreich) ein Fahrverbot verhängt habe. (Rechtssache C-28/09).

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