Wenn die deutsche Fußballnationalelf bei der EM in Frankreich ihrem Ruf als Turniermannschaft gerecht wird, haben die Fans hierzulande noch oft Anlass, ihre Autos in Schwarz-Rot-Gold zu schmücken. Doch auch für dieses (Landes-)farbenfrohe Vergnügen gibt es einige Spielregeln. Das gilt speziell auch für Autokorsos.
Oberstes grundsätzliches Gebot: Die Verkehrssicherheit darf bei aller Euphorie nicht beeinträchtigt werden.
Das Angebot an schwarz-rot-goldenen Fanartikeln rund um das Auto nimmt ständig zu. Über Klassiker wie Fähnchen oder Magnetflaggen hinaus kann der Fußballbegeisterte inzwischen ebenfalls „Fanflossen“, „Windhosen“ oder eine „Wischerhand“ erwerben, um sich auch automobil als Unterstützer von „La Mannschaft“ zu outen. Die immer verspieltere Palette an Dekorations-Utensilien für das Auto haben jetzt der ACE Auto Club Europa, „Auto-Bild“ und die Dekra gemeinsam kritisch unter die Lupe genommen. Dabei stellte sich heraus, dass sich das Zubehör zwar überwiegend einfach am Fahrzeug anbringen lässt, doch es fehlen leider wichtige Warnhinweise (wir berichteten). Grundsätzlich empfehlen die Experten, bei Fahrten außerhalb der Innenstädte mit entsprechender Geschwindigkeit die Deko sicherheitshalber abzunehmen.
Eigentlich nicht zulässig sind Autokorsos. Doch da zeigt die Polizei meist Verständnis für Fans und sieht über das Verbot hinweg – solange nicht Sicherheitsvorschriften und das Gebot zur Rücksichtnahme erheblich beeinträchtigt werden. Das kann etwa bei zu viel Lärm der Fall sein, wenn sich Anwohner massiv belästigt fühlen. Als sicherheitsrelevant gilt auch, wenn sich Beifahrer während der Fahrt weit aus dem Auto herauslehnen, durch das Fenster oder das Schiebedach, und dabei die Anschnallpflicht vergessen. Kommt dieser Mitfahrer mangels Gurt zu Schaden, haftet zunächst der Fahrer, es sei denn, dem Mitfahrer ist Fahrlässigkeit nachzuweisen. Für Schäden, die von Gegenständen verursacht werden, die sich vom eigenen Auto lösen, tritt in der Regel die Haftpflichtversicherung ein.
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