Euro-Vignette soll Umweltkosten einbeziehen

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat heute seine abschließende Position für die zweite Lesung über die Euro-Vignette festgelegt. Die neue EU-Richtlinie soll es den Mitgliedsstaaten künftig erlauben, bei der Festsetzung der Lkw-Maut auch Umweltkosten, wie jene für Lärm oder Luftverschmutzung, einzubeziehen.

Der nun im Ausschuss verabschiedete Entwurf berücksichtigt etliche der von den Mitgliedsstaaten vorgebrachten Bedenken. So erlaubt er Ausnahmen für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 12 Tonnen, die die Länder allerdings begründen müssen. Um umweltfreundliche Fahrzeugflotten zu fördern, sieht der Plan entsprechend abgestufte Ausnahmen für schwere Lastwagen vor, die bereits über saubere Motoren verfügen und die Euro-Normen 5 oder 6 bereits erfüllen. Die Straßennutzungsgebühr soll zudem Anreize dafür schaffen, Hauptverkehrszeiten möglichst zu meiden.

Die Europa-Abgeordneten verlangen, dass die Finanzminister der EU-Mitgliedsstaaten die Einnahmen aus den Straßennutzungsgebühren deklarieren und zudem darüber berichten, was mit dem Geld passiert. Es soll nach dem Willen der Europa-Abgeordneten in den Erhalt und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur investiert werden, wobei kein Verkehrsträger bevorzugt behandelt werden soll. Außerdem sollen 15 Prozent der Einnahmen für die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-T-Projekte) genutzt werden.

Die Abstimmung im Verkehrsausschuss ergab 26 Ja-Stimmen, einem Nein und elf Enthaltungen. Im Juni ist die Abstimmung im Plenum geplant.

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