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Emissions-Vorgaben
Mit Kritik hat die deutsche Bioethanolwirtschaft auf die Ergebnisse der jüngsten Sitzung des Europäischen Rates reagiert. Das Gremium hatte keine konkreten Vorgaben zur weiteren Reduzierung der Treibhausgase durch Kraftstoffe und für mehr Erneuerbare Energien im Verkehr beschlossen.
Zunächst bleibt es dabei, dass bis 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten die Emissionen durch das Verbrennen von Benzin und Diesel um sechs Prozent verringert werden sollen. Der Europarat hatte keine neuen Mindestwerte beschlossen und auch den Wegfall der Mindestwerte zum 1. Januar 2021 nicht in Frage gestellt. Für Deutschland gilt eine weitere Verringerung der als Treibhausgase wirkenden Emissionen um mindestens sechs Prozent für die Zeit ab 2020. Das hat der Bundestag am 9. Oktober beschlossen. Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft fordert für alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtende Vorgaben und eine Anhebung der Mindestziele aus den EU-Richtlinien für Erneuerbare Energien.
geschrieben von MID veröffentlicht am 27.10.2014 aktualisiert am 27.10.2014
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