Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Autonomes Fahren
So ganz auf der Höhe der Zeit ist das „Wiener Abkommen“, das den Straßenverkehr durch Standardisierung der Verkehrsregeln international sicherer machen soll, nicht mehr. Kein Wunder. Als es am 11. Oktober 1977 in Deutschland als Gesetz verabschiedet wurde, waren noch Helmut Schmidt Bundeskanzler und Kurt Gscheidle Verkehrsminister. Im Artikel acht, Absatz fünf, heißt es beispielsweise etwas altertümlich: „Jeder Führer muss dauernd sein Fahrzeug beherrschen oder seine Tiere führen können“, wobei unter Führer „jede Person, die ein Kraftfahrzeug oder ein anderes Fahrzeug (Fahrräder eingeschlossen) lenkt oder die auf einer Straße Vieh, einzeln oder in Herden, oder Zug-, Saum- oder Reittiere leitet“ verstanden wird (Artikel eins, Absatz v).
Copyright: Auto-Medienportal.Net/Wikipedia
Laut Lutz „schöpfen die heute verfügbaren Assistenzsysteme die Möglichkeiten des bestehenden Rechtsrahmens weitestgehend aus“. Manche bewegen sich sogar schon in einer Grauzone wie zum Beispiel der radargestützte Abstandsregeltempomat „Distronic plus“ in Verbindung mit „Lenkassistent“ von Mercedes-Benz. Dieses Extra hält den Fahrer automatisch auf Distanz zum Vordermann und unterstützt ihn beim Lenken des Fahrzeugs auf gerader Straße und sogar in leichten Kurven. Das System ermöglicht das teilautonome Fahren im Stau bis zu 30 km/h. Aber: Nimmt der Fahrer während der Fahrt die Hände vom Lenkrad, wird er nach einigen Sekunden zunächst optisch vom Kombiinstrument gewarnt und danach der Lenk-Assistent mit akustischer Warnmeldung deaktiviert. Ohne diese Reaktion wäre die Einrichtung ungesetzlich.
Angesichts der Renovierung des Wiener Abkommens fragte sich auch der Engeneering-Dienstleister Ferchau aus Gummersbach im vergangenen Jahr: „Revolutioniert die neue UN-Konvention nun autonomes Fahren?“ und erhielt von Christoph Hecht, Fachreferent für Verkehrssicherheit beim ADAC, die Antwort: „Nein. Der Fahrer darf sich sehr weitreichend durch Assistenzsysteme unterstützen lassen. Er muss jedoch das Fahrzeug kontrollieren können.“ Die Änderung des Wiener Übereinkommens erlaube dem Fahrer nicht, sich während der Fahrt dauerhaft mit anderen Tätigkeiten zu beschäftigen. Daran habe sich nichts geändert. „Er darf sich jetzt zwar quasi unbegrenzter Hilfsmittel bedienen, ist aber nach wie vor in der Verantwortung, im Ernstfall korrigierend einzugreifen“, bringt Hecht die Folgen der Konvention auf den Punkt. „Langfristig muss ein neuer Rechtsrahmen geschaffen werden, der auch den hochautomatisierten Fahrbetrieb ohne Überwachung durch den Fahrer erlaubt.“
Copyright: Auto-Medienportal.Net/Wikipedia
Jedes Jahr kommen laut Weltgesundheitsorganisation rund 1,2 Millionen Menschen bei Autounfällen ums Leben – in den meisten Fällen, weil die Fahrer unaufmerksam oder betrunken sind. Es brächte einen gewaltigen Sicherheitsgewinn, wenn Pkw und Lkw nicht mehr von Fahrern gesteuert würden, die übermüdet und unaufmerksam sind. Daneben würde auch der Fahrkomfort deutlich zunehmen, wenn die Fahrt zur E-Mail-Bearbeitung, zum Fernsehen oder zum Schlafen genutzt werden könnte.
geschrieben von AMP.net/Sm veröffentlicht am 28.01.2015 aktualisiert am 28.01.2015
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.