Fahren bei Wind und Sturm – Vorsicht vor Böen

Der Januar bringt nicht nur Regen mit sich, sondern auch viel Wind. Wenn die Sturmtiefs „Ulli“ und „Andrea“ übers Land ziehen, kann es ungemütlich werden, vor allem für Autofahrer. Der ADAC rät deshalb zu besonders vorsichtiger Fahrweise. Dazu zählt angepasste Geschwindigkeit, um das Fahrzeug besser unter Kontrolle zu haben. Vor Brücken oder Waldschneise droht oft kräftiger Seitenwind, darauf sollten Piloten vorbereitet sein und immer beide Hände am Lenkrad halten. Denn nur so kann schnell reagiert und gegengelenkt werden.

Auch nach dem Überholen von Lkw und Bussen droht Gefahr durch plötzlich starken Seitenwind. Wer mit Dachgepäckträger, Fahrrad auf dem Dach oder Skibox unterwegs ist, wird die größere Angriffsfläche bei starkem Wind spüren. Besonders anfällig sind Busse und Wohnmobile sowie Gespanne – im schlimmsten Fall können sie sogar umkippen.

Sturmschäden an Auto und Haus sollten zügig der Versicherung gemeldet werden. Die meisten diesbezüglichen Schäden sind versichert, da ab Windstärke acht die Gebäude-, Hausrat- oder Kaskoversicherung dafür aufkommt. Am Auto sind sie durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Es werden aber nicht nur Schäden ersetzt, die der Sturm direkt am Auto verursacht, sondern auch solche, die durch umherfliegende Gegenstände entstanden sind. Den Verlust des Schadenfreiheitsrabatts brauchen Vollkaskoversicherte nicht zu befürchten; Sturmschäden werden als Teilkaskoschäden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.

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