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Wer eine rote Plakette in der Windschutzscheibe kleben hat, darf viele Innenstädte in Deutschland nicht mehr befahren. In den meisten Umweltzonen gilt nämlich nur noch freie Fahrt für Fahrzeuge mit grüner oder gelber Plakette.
Ordnet beispielsweise die Polizei eine Umgehung durch eine Umweltzone an, müssen sich auch Autofahrer mit einer roten Plakette an ihrem Fahrzeug daran halten, wie der Autoclub ACE jetzt meldet. Das im Normalfall übliche Verwarnungsgeld von 40 Euro ist dann nicht fällig.
Denn die polizeiliche Anweisung hat immer Vorrang vor allen anderen Anordnungen etwa in Form von Verkehrszeichen und sonstigen Regeln. Das gilt auch dann, wenn ein Autofahrer eine Umweltzone passiert, ohne dass sein Fahrzeug über die dafür erforderliche Plakette verfügt.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 05.02.2013 aktualisiert am 05.02.2013
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