Fahren ohne Führerschein – Unklare Rechtslage im Ausland

Wer in Deutschland seinen Führerschein verliert, darf sein Auto natürlich hierzulande nicht mehr selbst bewegen. Für andere Länder gilt das nicht unbedingt, ein inländisches Fahrverbot bezieht sich zunächst auch nur auf das Inland, wie der ADAC mitteilt.

Allerdings droht bei einer Kontrolle im Ausland – wie etwa in Polen, Tschechien oder Slowenien – ohne gültige Fahrerlaubnis oft nur ein Bußgeld. In einigen Ländern dürfen die Beamten davon ausgehen, dass führerscheinlose Piloten gar keine Fahrerlaubnis besitzen und eine hohe Geld- oder sogar eine Haftstrafe verordnen.

Strikt verboten ist das Fahren ohne Führerschein übrigens in Österreich, Spanien und Frankreich. In den Niederlanden, Italien und Portugal ist mit Ärger zu rechnen, wenn die Polizei nachforscht. Der ADAC rät deshalb, während der führerscheinlosen Zeit die Finger auch im Ausland vom Lenkrad zu lassen.

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