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Bei einem Autounfall mit Fahrerflucht fürchten viele Opfer, auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Keinen Grund zur Sorge haben Fahrzeughalter mit Vollkaskoversicherung, da diese für alle im Rahmen eines Unfalls entstandenen Schäden haftet, auch wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann. Lediglich eine mögliche Selbstbeteiligung muss vom Versicherten getragen werden.
In einigen Fällen kann auch die Verkehrsopferhilfe für Sachschäden am Fahrzeug eintreten. Der Fonds für Unfallschäden durch nicht ermittelbare oder nicht versicherte Kraftfahrzeuge springt bei Fahrerflucht aber nur dann auch für Sachschäden ein, wenn bei dem Unfall ein beträchtlicher Personenschaden entstanden ist.
Kann bei einem Unfall mit Fahrerflucht der Täter ermittelt werden, muss seine Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlen. Da Fahrerflucht jedoch eine Straftat ist, kann die Assekuranz nach Angaben der Deutschen Versicherer (GDV) bis zu 5 000 Euro von dem Fahrer zurückverlangen.
geschrieben von (sta/mid) / (Foto/dpp) veröffentlicht am 31.07.2009 aktualisiert am 31.07.2009
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